Richter bestätigt: Geldfluss „dubios“
ÖFB-Präsident Leo Windtner verliert Prozess gegen ÖSTERREICH
13.02.2016
Prozess um FIFA-Zahlung an Windtner-Verein. Richter bestätigt: Geldfluss „dubios“ – Urteil nicht rechtskräftig.
ÖFB-Präsident Leo Windtner hat ein Gerichtsverfahren gegen die Tageszeitung ÖSTERREICH in erster Instanz verloren, in dem er den Erhalt von 100.000 Dollar von der FIFA erklären wollte. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von „dubiosen Geldflüssen“ an Windtner.
Es geht um Zahlung von 100.000 Dollar
ÖSTERREICH hatte im Mai vorigen Jahres von Vorwürfen gegen Windtner berichtet. Dieser hätte kurz vor der Wiederwahl von FIFA-Präsident Sepp Blatter eine aufklärungswürdige Zahlung von 100.000 Dollar für den von ihm unterstützten Verein „Hope for future“, ein Hilfsprojekt in Afrika, erhalten.
Windtner klagte. Doch das Verfahren vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen zeigte die Richtigkeit der ÖSTERREICH-Berichterstattung. Es stellte sich heraus, dass Windtner die 100.000-Dollar-Förderung der FIFA ursprünglich namens des ÖFB angefordert und mehrfach urgiert hatte. Als das Geld an den ÖFB floss, erschien die Überweisung dort offenbar nicht allen sauber. Jedenfalls sandte der ÖFB das Geld zurück.
Nach einem persönlichen Gespräch zwischen Blatter und Windtner überwies die FIFA noch einmal auf ein anderes Konto zu Gunsten des Vereins. Seither fehlt jede Dokumentation über den Verbleib der 100.000 Dollar und der Nachweis, wohin sie weiterüberwiesen wurden. Bei der Verhandlung verwickelte sich Windtner in Widersprüche.
„Verdacht der Bestechlichkeit“
Richter Stefan Apostol ging in seiner Urteilsbegründung mit dem ÖFB-Chef hart ins Gericht: Die Weise, wie die Zahlung der FIFA an den Windtner-Verein erfolgt sei, könne als „dubios“ bezeichnet werden. Da es weder Vertrag noch Kontrolle für die Verwendung der 100.000 Dollar gab, könne man – so Apostol wörtlich – durchaus die Ansicht vertreten, dass die Vorgangsweise nicht „ordnungsgemäß“ aussehe und den „Verdacht der Bestechlichkeit“ erwecke.
Leo Windtner ging in Berufung, das Urteil ist nicht rechtskräftig.