32 Rapid-Fans vor Gericht
Prozess für Verteidigung "Hexenverfolgung"
03.10.2011
Verteidider der angeklagten Rapid-Fans sieht "die Falschen vor Gericht".
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Montag im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen zunächst 32 Rapid
-Fans begonnen, denen im Zusammenhang mit gewalttätigen Ausschreitungen
am Wiener Westbahnhof vom 21. Mai 2009 Landfriedensbruch, Körperverletzungen und Sachbeschädigungen vorgeworfen werden. Insgesamt hat die Wiener Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang gegen 85 Personen Anklage erhoben, die sich in den kommenden Wochen und Monaten allesamt vor Gericht zu verantworten haben werden.
"Man hat die Falschen angeklagt"
Die Verteidiger der angeklagten Rapid-Fans haben beim Prozessauftakt um die gewalttätigen Ausschreitungen am Wiener Westbahnhof vom Mai 2009 schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden erhoben. Man habe "die Falschen angeklagt", stellte Rechtsanwalt Werner Tomanek fest. Es sei nicht gelungen, diejenigen, die sich unkenntlich gemacht und allenfalls Gewalttätigkeiten gesetzt hätten, auszuforschen. Dafür habe man ausnahmslos sämtliche anhand von Foto- und Videoaufnahmen identifizierbare Rapid-Anhänger ohne entsprechende Beweise zur Anklage gebracht. "Hier ist überschießend reagiert worden", betonte Tomanek.
Verteidigung spricht von "Hexenverfolgung"
Sein Kollege Johannes Schmidt fühlte sich gar an eine Art "Hexenverfolgung" erinnert. Die Behörden hätten es sich leicht gemacht und "nicht anständig ermittelt". Es werde ausschließlich gegen Rapid-Fans vorgegangen, obwohl die ersten Gewalttätigkeiten von Austria-Anhängern gesetzt wurden: "Ich vermisse Austrianer", erklärte Schmidt mit Blick auf die Anklagebank.
Strafrechtlich betrachtet war für die Verteidiger-Riege der Tatbestand des Landfriedensbuchs nicht erfüllt. Beim Marsch zum Westbahnhof habe es sich keinesfalls um eine dafür nötige "wissentliche Zusammenrottung einer Menschenmenge" gehandelt, die auf schwere Sachbeschädigungen und Körperverletzungen abzielte. "Tatsächliche Intention war, dass man Präsenz zeigen will", sagte Marcus Januschke, der Rechtsbeistand des Chefs der "Rapid Ultras". Neben den "Ultras" fanden sich auf der Anklagebank vor allem Vertreter aus den Fan-Gruppen der "Lords" und der "Flodo Boys".
Man habe die von aus einem Auswärtsmatch heimkehrenden Austrianer mit Schmähgesängen empfangen wollen. Bei dem Ganzen habe es sich um keine konzertierte Aktion gehandelt, es habe im Vorfeld keine Absprachen gegeben, so die Anwälte der 30 anwesenden Angeklagten.
Alle bekennen sich "nicht schuldig"
Während Staatsanwältin Dagmar Pulker in ihrem Eröffnungsplädoyer mit den Angeklagten hart ins Gericht ging ("Es war jedem bewusst, dass es zu Attacken gegen Austrianer und Gewalttätigkeiten kommen wird") und den Schöffensenat (Vorsitz: Martina Frank) aufforderte, dafür Sorge zu tragen, die Rapid-Fans "wegen Landzwangs mit aller Strenge zu verfolgen", präsentierten sich jene als "Unschuldslämmer". Sämtliche anwesende 30 Beschuldigte bekannten sich "nicht schuldig".
"Ich habe nix gemacht", sagte etwa einer, der bei seiner polizeilichen Einvernahme noch zugegeben hatte, man habe die Austrianer "abpassen" und einen Rapid-Anhänger "rächen" wollen, dem ein paar Wochen zuvor von einem Austrian- Fan die Kniescheibe gebrochen worden sein soll.
"Ging nur aus Neugierde mit"
Davon wollte der junge Mann jetzt nichts mehr wissen. Die Polizei habe ihm diese Aussage "in den Mund gelegt", er sei aus reiner Neugierde mit zum Westbahnhof gegangen. Dass es dabei zu turbulenten Szenen kam, erklärte der Angeklagte mit der Bemerkung, bei Demonstrationen könne "auch immer was passieren".
Ein weiterer Beschuldigter meinte zu seinen Beweggründen, er habe damals "Flagge zeigen wollen". Die Rapidler hätten am Westbahnhof "die gegnerischen Fans durch Gesänge demoralisieren" wollen. Gewalt sei "nicht mehr als beim Fußballmatch" Thema gewesen.
Bis zu drei Jahre Haft drohen
Die Verhandlung wird am Dienstag fortgesetzt. Urteile wird es voraussichtlich erst 2012 geben. Den Rädeslführern drohen im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen bis zu drei Jahre Haft.