Schon zwei Geständnisse

Prozess gegen 29 Rapid-Fans eröffnet

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29 Rapid-Fans müssen sich wegen Landfriedensbruchs in Wien verantworten.

Im Wiener Straflandesgericht ist am Mittwoch der Prozess um die gewalttätigen Ausschreitungen nach einem Freundschaftsspiel des SK Rapid gegen den 1. FC Nürnberg vom 7. September 2013 eröffnet worden. 29 Rapid-Fans müssen sich wegen Landfriedensbruchs vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Michaela Röggla-Weiss) verantworten. Zwei geständige Angeklagte wurden am frühen Nachmittag bereits verurteilt.

Personen- und Sachschaden
Die zur Anklage gebrachten Rapid-Fans sollen laut Staatsanwaltschaft vor dem Hanappi-Fußballstadion wissentlich an einer Zusammenrottung einer Menschenmenge teilgenommen haben, die darauf abzielte, Polizisten und Ordner-Kräfte am Körper zu verletzen bzw. im Eigentum des SK Rapid sowie der Polizei stehende Sachen zu beschädigen. Dem Großteil der Angeklagten werden darüber hinaus auch konkrete Vergehen angelastet, sie haben daher auch wegen versuchter bzw. vollendeter Körperverletzung, schwerer Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt gerade zu stehen.

Zwei Geständnisse
Für zwei Angeklagte - einen 20-jährigen Studenten und einen 32 Jahre alten Angestellten - war die Verhandlung nach vier Stunden schon wieder vorbei. Im Unterschied zu den übrigen 27 Männern hatten sie sich zu sämtlichen Anklagepunkten vollinhaltlich schuldig bekannt, weshalb sie nach ihrer Einvernahme und ohne ein weiteres Beweisverfahren verurteilt wurden. Sie fassten jeweils drei Monate bedingt sowie ein österreichweites Stadionverbot für die Dauer von sechs Monaten aus.

Letzteres begründete die vorsitzende Richterin damit, eine entsprechende "Abkühlungsphase" erscheine ihr notwendig. Die beiden waren damit einverstanden, Staatsanwältin Stefanie Schön gab vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.

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