Enthaftungsantrag abgewiesen

Rapid-Randale: Oliver P. bleibt in Haft

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Verteidiger Januschke kritisiert Entscheidung als "rechtsstaatlich bedenklich".

Der nach Ausschreitungen im Hanappi-Stadion vom 7. September 2013 in der Vorwoche festgenommene Ex-"Ultras"-Chef Oliver P. bleibt in U-Haft. Das Wiener Straflandesgericht hat am Dienstag einen Enthaftungsantrag abgewiesen und die über den prominenten Rapid-Fan verhängte U-Haft um vier Wochen verlängert, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn.

Kritik vom Verteidiger
Verteidiger Marcus Januschke bezeichnete die Entscheidung als "haarsträubend" und "rechtsstaatlich bedenklich". Oliver P. wird von Fotos aus Überwachungskameras belastet, die ihn bei Tätlichkeiten zeigen sollen. Januschke wertet die Bilder demgegenüber als Beweis, dass sein Mandant versucht habe, kalmierend auf andere Fans einzuwirken und die Situation zu beruhigen.

Der Anwalt hatte zur Untermauerung seiner Ansicht vier Zeugen zur Haftverhandlung mitgenommen - einen Kontaktbeamten der Polizei, einen Ordner, einen Fan und einen unbeteiligten Zeugen. "Offenbar war keine Aussage darunter, um den Tatverdacht entkräften zu können", stellte Gerichtssprecherin Salzborn fest.

Weitere Rapid-Fans in U-Haft
Neben Oliver P. befinden sich derzeit noch vier weitere Rapid-Anhänger in U-Haft. Deren Haftprüfung findet in der kommenden Woche statt. Wegen der Randale nach dem Freundschaftsspiel zwischen Rapid Wien und dem 1. FC Nürnberg wird gegen insgesamt 46 Beschuldigte wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung ermittelt.

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