War Barca nur der Anfang?
Real & Atletico zittern vor Transferverbot
03.04.2014
In Spanien wird das Transferverbot gegen Barcelona kritisiert.
Das am Mittwoch von der FIFA über den FC Barcelona verhängte Transferverbot könnte im spanischen Fußball erst der Anfang gewesen sein. Wie die spanische Sportzeitung AS berichtet, untersucht der Weltfußballverband auch die Transfers der Jugendabteilungen von Real und Atletico Madrid. Sollten die beiden Hauptstadrklubs bei Transfers gegen die FIFA-Richtlinien verstoßen haben, droht ihnen ebenfalls ein Trnsferverbot.
"Wir haben natürlich auch andere Clubs im Blick. Unser neues Transferabgleichungssystem (TMS) beobachtet alles. Es ist wichtig, dass man Schritte ergreift, wenn Regeln verletzt werden", hieß es am Donnerstag aus der FIFA-Zentrale in Zürich. Laut FIFA-Statuten dürfen minderjährige Spieler nur dann transferiert werden, wenn sie schon in einem EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wohnen oder sie augrund von beruflichen Änderungen ihre Eltern ins Ausland begleiten.
Barcelona soll bei insgesamt zehn Transfers von minderjährigen Spielern in den Jahren 2009 bis 2013 gegen diese Statuten verstoßen haben. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen Vereine Kinder unter 18 Jahren unter Vertrag nehmen. Das Reglement wird von Fachleuten prinzipiell begrüßt, lässt aber auch Raum für kontroverse Debatten.
Kritik an Bestrafung
Der Anwalt Jean-Louis Dupont, weltweit bekannt geworden durch den Fall Bosman, kritisierte die Entscheidung. "Die FIFA hat das Problem korrekt identifiziert, aber ihre Medizin ist nicht die richtige", sagte der Belgier dem katalanischen Radiosender RAC1. "Wenn das Reglement der FIFA verhindert, dass es für einen Buben und dessen Familie eine bessere Zukunft gibt, ist es falsch. Das Reglement sollte einen Missbrauch unterbinden."
Der Jurist David Sequera meint gar, die FIFA verstoße mit dem Transferverbot gegen geltende Gesetze. "Eine Sanktion, die die Freiheit zur Einstellung von Arbeitskräften einschränkt, bedeutet einen Bruch der Rechtsordnung", schrieb der Arbeitsrechtsexperte der internationalen Kanzlei Osborne Clark in der Zeitung "El Pais". "Das Recht auf unternehmerische Freiheit ist in der spanischen Verfassung und in den EU-Verträgen garantiert."