Bayern-Star "schwänzte"
Sex-Prozess gegen Ribery vertagt
18.06.2013
Prozess wegen Sex-Affäre in Paris. Ribery, Benzema "schwänzten" den Termin.
Der Prozess gegen Bayern Münchens Fußballstar Franck Ribery wegen Sex mit einer minderjährigen Prostituierten
ist am Dienstag nur knapp nach Beginn ausgesetzt worden. Das Pariser Gericht gab dem Antrag von Riberys Anwalt statt, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen zu lassen, auf dem die Anklage gegen den französischen Nationalspieler beruht. Das Pariser Strafgericht setzte den nächsten Verhandlungstermin auf den 20. Jänner 2014 fest.
Oberster Gerichtshof muss entscheiden
Riberys Anwalt Carlo Alberto Brusa argumentierte am ersten Prozesstag, der Gesetzestext zu Sex mit minderjährigen Prostituierten sei nicht ausreichend genau formuliert. Mit dem Antrag muss sich nun zunächst Frankreichs Oberster Gerichtshof auseinandersetzen. Der Kassationsgerichtshof in Paris wird entscheiden, ob die Frage zur Prüfung an den zuständigen Verfassungsrat weitergeleitet wird oder nicht.
Die gesamte Prozedur darf höchstens sechs Monate dauern, solange ruht das Verfahren gegen Ribery und Benzema. Anwalt Brusa sprach von einem "ersten Sieg". Weder Ribery noch Benzema waren am Dienstag zum Prozessauftakt erschienen.
Ermittlungen seit 3 Jahren
Gegen Ribery und Benzema waren 2010 Ermittlungen eingeleitet worden. Ribery räumte ein, 2009 in einem Hotel in München mehrmals Sex mit Zahia D. gehabt zu haben. Er will aber nicht gewusst haben, dass die Frau damals 17 Jahre alt und damit minderjährig war. Zahia D. habe ihm gesagt, dass sie 20 Jahre alt sei.
Benzema bestreitet alles
Auch die heute 21-Jährige, die durch die Sex-Affäre berühmt wurde und nun Unterwäsche entwirft, hatte wiederholt versichert, Ribery habe ihr Alter nicht gekannt. Bei Befragungen hatte der Fußballer auch geleugnet, gewusst zu haben, dass D. eine Prostituierte war. Benzema soll ein Jahr zuvor mit Zahia D. in einem Pariser Hotel Sex gehabt haben. Der 25-Jährige bestreitet das.
In dem Prozess muss sich auch Riberys Schwager verantworten, der bei den fraglichen Abenden in München dabei war. Den drei Männern drohen bis zu drei Jahre Haft und 45.000 Euro Geldstrafe. Fünf weiteren Angeklagten wird in dem Prozess Zuhälterei vorgeworfen, ihnen drohen bis zu zehn Jahren Haft.