Frauen-Fußball

Skandal um Dornbirner-Fußballfunktionär: Er drohte Spielerinnen mit Waffe

03.12.2024

In Vorarlberg erschüttert ein mutmaßlicher Skandal den Frauenfußball: Ein hochrangiger Funktionär eines Frauen-Bundesligaklubs soll mehreren Spielerinnen in einer Besprechung vor einem Spiel mit einer Schusswaffe gedroht haben.

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Nach übereinstimmenden Berichten soll dieser Vereinsfunktionär vor einem wichtigen Spiel eine Schusswaffe in die Kabine gebracht und mit drastischen Worten seine Forderungen untermauert haben. Angeblich drohte er den Spielerinnen, die Waffe einzusetzen, falls das Spiel nicht gewonnen würde. Um seine Drohung zu verstärken, soll er sogar Patronen auf den Tisch gelegt haben. Zusätzlich soll der Funktionär den Spielerinnen eine Wette über 500 Euro vorgeschlagen haben: Im Falle einer Niederlage sollten die Athletinnen diesen Betrag an den Verein zahlen.

Der Vorfall soll sich offenbar vor einem Bundesligaspiel im Bezirk Dornbirn ereignet haben und führte zu einem drastischen Bruch zwischen den betroffenen Spielerinnen und dem Verein. Sowohl ausländische als auch lokale Athletinnen reagierten umgehend: Viele verließen das Vereinsgelände fluchtartig, einige traten sofort die Heimreise an. In der Folge kehrten die meisten Spielerinnen dem Verein dauerhaft den Rücken.

Zusammenhang mit Derby-Absage? 

Die betroffenen Spielerinnen informierten ihre jeweiligen nationalen Spielergewerkschaften, was eine Welle von Ermittlungen auslöste. Auch die Vereinigung der Fußballer (VdF) sowie der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) wurden über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Auch die Polizei bestätigte, dass strafrechtliche Ermittlungen gegen die verantwortlichen Funktionäre eingeleitet wurden. 

Besonders brisant erscheint die zeitliche Nähe zu einem kürzlich abgesagten Derby zwischen SCR Altach und SPG FC Lustenau/FC Dornbirn Ladies. Offiziell wurde die Absage mit unbespielbaren Platzverhältnissen infolge von Schneefall begründet. Doch nun stellt sich die Frage, ob der Vorfall mit den aktuellen Anschuldigungen in Verbindung stehen könnte. 

Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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