Die Wahl des Chefs des Fußball-Weltverbandes ist in den FIFA-Statuten und in dem sogenannten "Reglement für die Wahl des FIFA-Präsidenten" geregelt. Auch für die Abstimmung zwischen Amtsinhaber Joseph Blatter und Prinz Ali bin al-Hussein am Freitag beim FIFA-Kongress in Zürich gelten unter anderen diese Vorschriften:
Zur Zulassung zur Wahl muss jeder Kandidat von einem Verband vorgeschlagen werden und von mindestens fünf Verbänden Unterstützerschreiben vorlegen.
Die Wahl findet immer durch den FIFA-Kongress in geheimer Abstimmung statt
Wahlberechtigt sind alle 209 Mitgliedsverbände der FIFA mit je einer Stimme. Diese verteilen sich derzeit folgendermaßen auf die sechs Konföderationen: Afrika 54, Asien 46, Europa 53, Nord- und Mittelamerika 35, Ozeanien 11, Südamerika 10.
Alle Kandidaten haben vor der Abstimmung ein Rederecht bei dem Kongress.
Im ersten Wahlgang sind zwei Drittel der Stimmen für die Wahl erforderlich (derzeit 140). Bei mehr als zwei Kandidaten scheidet der mit den wenigsten Stimmen für den nächsten Wahlgang aus. Im zweiten und jedem weiteren Wahlgang genügt eine einfache Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen (derzeit 105).
Die Amtszeit des neuen Präsidenten beginnt mit dem Ende des Kongresses, bei dem er gewählt wurde. Sie beträgt vier Jahre. Wahlkongresse finden immer am Hauptsitz der FIFA in Zürich statt.