Fußball

Tor-Rechtsstreit gegen ÖFB: Niederlage für Toni Polster

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Die Fußballlegende Toni Polster hat im Rechtsstreit gegen den ÖFB eine Niederlage erlitten. Der Rekord-Stürmer hatte gefordert, dass drei Tore und drei Länderspiele mehr in seiner Statistik anerkannt werden. Der Fußballbund lehnte das ab setzte sich vor Gericht durch. Jetzt gibt's das Urteil.

Nach dem zweiten Verhandlungstag am 21. Mai vor dem Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hatte sich Polster ("Ich habe mich jahrzehntelang geärgert") noch zuversichtlich gezeigt. Doch das Gericht habe Polsters Klage kostenpflichtig abgewiesen, ließ Polsters Anwalt Manfred Ainedter nach Zustellung des schriftlichen Urteils am Mittwoch wissen.

Der ÖFB-Rekordtorschütze hatte in seiner Klage gefordert, dass die als "inoffiziell" geführten Länderspiele Liechtenstein - Österreich (0:6 am 7. Juni 1984 in Vaduz, ein Polster-Tor), Tunesien - Österreich (1:3 am 7. Februar 1987 in Tunis, zwei Polster-Tore) und Marokko - Österreich (3:1 am 2. Februar 1988, kein Polster-Tor) in offizielle umgewandelt werden. Doch das spielt es nicht. Toni Polster hält weiter bei 44 Toren.

Der Richter kam in seinem Urteil zum Schluss, es sei ausschließlich Sache des ÖFB, welche Spiele in welcher Form für die Länderspielstatistik herangezogen werden. Es gebe dahingebend keine Vorgaben der FIFA. Die Entscheidung des ÖFB, dass nur sechs Spiele pro Jahr als offizielle Länderspiele gewertet wurden, sei "nicht unsachlich" und von der Vereinsautonomie gedeckt. Der Kläger - Toni Polster - habe nicht nachweisen können, dass er benachteiligt wurde.

"Wir sind enttäuscht" - Polster-Anwalt überlegt Einspruch

"Wir sind natürlich enttäuscht, zumal sich der Richter aus unserer Sicht nicht ausreichend mit den Argumenten der Klägerseite auseinandergesetzt hat", sagte Ainedter am Mittwochabend im Gespräch mit der APA. Man werde das nicht rechtskräftige erstinstanzliche Urteil jetzt einer eingehenden Analyse unterziehen. "Wir überlegen Rechtsmittel", meinte Ainedter.

Polster hatte in der Vergangenheit stets beteuert, seine Klage habe nichts damit zu tun, dass ihm der aktuelle österreichische Stürmer-Star Marko Arnautovic seinen Torrekord wegschnappen könnte. Arnautovic hält aktuell bei 37 Treffern für die Nationalmannschaft. "Das ist einfach eine Ungerechtigkeit, die gen Himmel stinkt und die ich korrigiert haben möchte", so Polster.

Im Prozess machte er dann vor allem geltend, dass die drei Tore auch seinen "Marktwert als Werbefigur steigern" würden: "Da machen drei Tore einen Unterschied." Es müsse den ÖFB außerdem "stolz machen, wenn ein Torschütze drei Tore mehr hat". Der ÖFB argumentierte demgegenüber damit, dass er sich an das Regulativ der FIFA halte, wo unter Test-, Freundschafts- und Bewerbspielen unterschieden wird.

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