EU-Richter bestätigen österreichische "Schutzliste" für Sport-Großereignisse.
Welt- und Europameisterschaften im Fußball werden auch zukünftig nicht im Bezahlfernsehen (Pay TV) verschwinden. Das EU-Gericht in Luxemburg hat den Plänen der FIFA und der UEFA am Donnerstag einen Riegel vorgeschoben und den beiden internationalen Verbänden in ihrem Streben nach mehr TV-Einnahmen einen Dämpfer erteilt. Nach Ansicht der Richter könne ein EU-Staat unter bestimmten Bedingungen die Exklusivübertragung von Spitzenpartien im Pay TV verbieten, damit diese frei zugänglich seien.
"Schutzlisten" bestätigt
Damit bestätigte die Erste Instanz des EU-Gerichts die Rechtmäßigkeit von nationalen TV-Schutzlisten, die es auch in Österreich gibt. Diese bestimmen jene Großereignisse "von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung", die nur dann im Pay-TV ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie gleichzeitig in einem Free-TV-Programm zu sehen sind.
Österreichs Schutzliste im Detail
In Österreich hat die Bundesregierung auf Grundlage des Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG) in einer Verordnung aus dem Jahr 2001 folgende Ereignisse in die Schutzliste aufgenommen: Fußball-WM und -EM mit österreichischer Beteiligung bzw. Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel, das Endspiel im österreichischen Fußball-Cup, Olympische Sommer- und Winterspiele, Alpine und Nordische Ski-WM bzw. aus dem Kulturbereich das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker und den Wiener Opernball.
Top-Zuschauerzahlen bei WM und EM
Die Richter argumentierten nun, bei den vergangenen WM-und EM-Turnieren habe es eine hohe Zahl von TV-Zuschauern gegeben, "darunter viele, die sich normalerweise nicht für Fußball interessieren". Es sei daher auch möglich, neben den "Top-Spielen" wie etwa dem WM-Finale auch die anderen "Normalspiele" eines Turniers auf die Schutzliste zu setzen.
In Österreich hatte der ORF im Vorjahr alle 64 Spiele der WM in Südafrika gezeigt. Dabei wurden teilweise Zuschauerzahlen von mehr als 1,2 Millionen Fans erzielt. Auch für die WM 2014 in Brasilien hat sich der ORF die Live-Rechte für alle Partien gesichert.
Klage der FIFA und UEFA abgeblitzt
Der Weltverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA hatten sich beim EU-Gericht gegen Großbritannien und Belgien gewandt, die alle WM-Endrundenspiele als "Ereignis von erheblicher Bedeutung" für ihre Bevölkerung eingestuft hatten. Im Falle Großbritanniens stehen alle EM-Endrundenspiele auf der Schutzliste.
Das Urteil bedeute, dass dies auch für Listen aus anderen Staaten gelte wie Deutschland, Frankreich, Österreich, Irland oder Italien, sagte der Sprecher der verantwortlichen EU-Kommissarin Neelie Kroes. "Das ist eine gute Nachricht für Leute, die wichtige Sportveranstaltungen sehen wollen, ohne dafür zu bezahlen."
Verbände befürchten Einnahmenverluste
Die EU-Behörde räumte ein, dass der FIFA und der UEFA erhebliche Einnahmeausfälle drohen, da der Verkauf der Übertragungsrechte eine wichtige Geldquelle sei. Sowohl die Kommission als auch die Verbände können innerhalb von zwei Monaten beim höchsten Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), Berufung einlegen.