Formel 1

Behörde bewilligt GP-Wochenende in Spielberg

03.01.2014

Insgesamt 225.000 Zuschauer erlaubt.

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Die Behörde hat das Formel 1-Rennen von 20. bis 22. Juni 2014 in Spielberg nach dem steirischen Veranstaltungsgesetz genehmigt. Die Bezirkshauptmannschaft Murtal bestätigte am Freitag einen Bericht der "Kleinen Zeitung", wonach der Bescheid für die Großveranstaltung mit maximal 225.000 Besuchern erteilt wurde. Anrainer hatten keine Parteienstellung, Einspruchsrechte gibt es nicht.

Die Bewilligung erfolgte nach dem steirischen Veranstaltungsgesetz, das ob der fehlenden Anrainer- und Einspruchsrechte nicht unumstritten ist und sich im wesentlichen auf Sicherheitsfragen beschränkt. Im Vorfeld hatte es daher Veranstalter-Befürchtungen gegeben, dass ein Verfahren nach dem UVP-Gesetz (Umweltverträglichkeitsprüfung) notwendig ist, was allein schon wegen des Fristenlaufes die Großveranstaltung infrage gestellt hätte.

Die Behördenjuristen hatten aber die Auffassung vertreten, dass sich die Veranstaltung innerhalb des gültigen UVP-Bescheides bewegt. Also die Jahresgesamtbelastung an Lärm und durch insgesamt erlaubt 510.00 Besucher nicht überschritten wird.

Anrainer-Ombudsmann Karl Arbesser sieht das Vorgehen nach dem Veranstaltungsgesetz 2012, das eigentlich für die Ski-WM in Schladming geschaffen wurde, "höchst problematisch". Es sei rechtlich sehr fragwürdig, dass derartige Bewilligungen "ohne Überprüfung irgendeiner Umweltauswirkung" erfolgten. Ihm gehe es aber nicht um die Verhinderung der Formel 1, sondern um die Belastung des Raumes das ganze Jahr über, so Arbesser zur APA: "Die Formel 1 wird heuer fahren und auch nächstes Jahr."

Dass die F1 in Spielberg damit längerfristig außer Streit gestellt ist, wollen bzw. können auch die Behördenjuristen nicht garantieren. So ist etwa eine UVP-Teilabnahme der Tribünen noch offen und eine erforderliche Anpassung der Betriebsstättenbewilligung - einem Verfahren, wo Sachverständige und Landesumweltanwaltschaft beigezogen werden - steht ebenfalls im Raum. Außerdem könnte eine Individualbeschwerde gegen das Veranstaltungsgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof, eine alffällige Behebung und dann notwendige Adaptierungen neue Probleme aufwerfen.

 

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