Formel 1
Strafe gegen Hamilton bleibt bestehen
10.09.2008
Beim GP von Belgien wurde Lewis Hamilton strafversetzt. Jetzt wurde entschieden, dass sein Einspruch nicht zulässig ist.
Einspruch abgelehnt: Vizeweltmeister Lewis Hamilton hat für seine "Abkürzung" beim Großen Preis von Belgien endgültig den Sieg aberkannt bekommen. 22 Stunden nach dem Ende der Anhörung am Grünen Tisch wies das Berufungsgericht des Internationalen Automobilverbandes FIA am Dienstag den Protest von Hamiltons Rennstall McLaren-Mercedes gegen die 25-Sekunden-Zeitstrafe ab, durch die der 23-jährige Brite vom ersten auf den dritten Rang zurückgefallen war. Nach der Anhörung der Beteiligten sei man zu dem Schluss gekommen, dass eine Berufung unzulässig sei.
Spannendes Gesamtklassement
Hamilton erfuhr von der Entscheidung
in Singapur. In das mit Spannung erwartete erste Nachtrennen der Formel 1 am
Sonntag wird der Silberpfeil-Pilot nun weiterhin mit nur einem Punkt
Vorsprung starten. WM-Rivale Felipe Massa, der von der Strafe gegen Hamilton
in Spa Francorchamps profitierte und nachträglich den Sieg bejubeln durfte,
ist Zweiter im WM-Klassement (77).
Die Rivalen aus Maranello wollten das Urteil nicht weiter kommentieren. Man habe nichts weiter zu dieser Entscheidung durch die FIA zu sagen, erklärte Ferrari-Sprecher Luca Colojanni. Wäre die Entscheidung der Rennkommissare aufgehoben worden, hätte Massa zwei Punkte verloren.
Abkürzung
In Belgien hatte Hamilton vor rund zwei Wochen
kurz vor Schluss Titelverteidiger Kimi Räikkönen im Ferrari überholt, als er
in einer Schikane abkürzte. Danach ließ der Brite den später durch einen
selbst verschuldeten Unfall ausgeschiedenen Finnen wieder passieren,
überholte ihn aber sofort wieder. Renndirektor Charlie Whiting bestätigte
zweimal auf Nachfrage, dass er glaube, Hamiltons Manöver sei "okay" gewesen.
Die Rennkommissare entschieden aber anders und belegten den Briten mit der
Zeitstrafe. Der Grand Prix war bereits beendet und eine Durchfahrtsstrafe
praktisch nicht mehr möglich gewesen. Auf Rang zwei kletterte damals der
Deutsche Nick Heidfeld im BMW-Sauber.
In Paragraf 5 des Artikel 152 des International Sporting Code steht, dass Durchfahrtsstrafen nicht anfechtbar durch eine Berufung sind. Diesen Punkt hatten die Beteiligten bereits am Montag zu Beginn der Anhörung über zwei Stunden diskutiert. Hamilton konnte mit seiner Schilderung der Vorkommnisse in der dramatischen Schlussphase des Ardennen-Rennens am 7. September nichts mehr ändern.