IOC-Suspendierung

Russland legt bei CAS Berufung ein

06.11.2023

Russlands Nationales Olympisches Komitee ist wegen der Aufnahme von vier annektierten ukrainischen Gebieten suspendiert worden. Dagegen klagt es vor dem Sportgerichtshof in Lausanne. 

Zur Vollversion des Artikels
© Getty
Zur Vollversion des Artikels

Russland hat beim Internationalen Sportgerichtshof Berufung gegen die Suspendierung durch das Internationale Olympische Komitee eingelegt. Dies teilte der Cas am Montag mit. Das IOC-Exekutivkomitee hatte mit der Suspendierung auf die Entscheidung des Nationalen Olympischen Komitees Russlands (ROC) reagiert, das vier annektierte ukrainische Gebiete aufgenommen hatte. Für das IOC ist dieses Vorgehen ein Verstoß gegen die Olympischen Charta, weil es die territoriale Integrität der Ukraine verletze. Russland beantragte beim Cas die Aufhebung der Suspendierung.

Noch kein Zeitrahmen für Schiedsspruch

Das Schiedsverfahren wurde eingeleitet, hieß es in der Mitteilung. Die Parteien würden derzeit schriftliche Stellungnahmen austauschen, bevor es zu einer Anhörung kommen werde. «Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich, einen Zeitrahmen für die Verkündung des Schiedsspruchs anzugeben», teilte der Cas mit. Eine Entscheidung des Cas-Panels ist endgültig und verbindlich, danach bestünde lediglich noch die Möglichkeit, beim Schweizer Bundesgericht Beschwerde einzulegen.

Das ROC darf seit der Suspendierung nicht mehr als Nationales Olympisches Komitee im Sinne der Olympischen Charta arbeiten. Es erhält auch keine finanziellen Zuwendungen vom IOC mehr. Die Bedingungen, unter denen russische Sportlerinnen und Sportler an internationalen Wettbewerben teilnehmen dürfen, gelten weiterhin. Das IOC hatte den Weltverbänden im März empfohlen, Athleten aus dem Land als neutrale Einzelsportler ohne Flagge, Hymne und russische Teamkleidung wieder zu Wettkämpfen zuzulassen. Bedingung ist, dass die Athletinnen und Athleten keine Verbindung zum Militär haben und den Angriffskrieg in der Ukraine nicht unterstützen. 

Zur Vollversion des Artikels