Ex-Radprofi Lance Armstrong
hat wie erwartet eine zweite Klage bei einem Amtsgericht in Austin gegen die US-Anti-Doping
-Agentur (USADA) eingereicht. Nachdem Amtsrichter Sam Sparks zunächst am Montag die 80-seitige Erstfassung als überlangen "mechanisch wirkenden Vortrag standardklausulierter Vorwürfe" abgelehnt hatte, legten die Armstrong
-Anwälte am Dienstag (Ortszeit) eine überarbeitete und auf 25 Seiten zusammengekürzte Version vor.
Rechte des Athleten verletzt? In der Klage argumentieren sie, die USADA verletze die Rechte des Athleten und habe nicht die Gerichtsbarkeit, Anklage gegen den siebenfachen Tour-de-France-Gewinner zu erheben. Es wurde zudem erklärt, dass der Verband im Zuge seiner Doping-Untersuchungen gegen den Texaner gesetzeswidrig vorgegangen sein könnte.
Armstrong möchte bis Samstag eine gerichtliche Entscheidung. Denn bis dann muss er offiziell auf die von der USADA erbrachten Dopingvorwürfe reagieren und ein Schiedsgericht anrufen. Sollte der 40-Jährige verzichten, könnte er lebenslang gesperrt werden und einige seiner Tour-Titel verlieren.
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