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Armstrong verletzte Doping-Protokoll

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Ähnlich wie im Fall Ibertsberger: Armstrong gab Dopingproben verspätet ab.

Nach Auffassung der französischen Anti-Doping-Agentur AFLD hat Radsport-Superstar Lance Armstrong bei einem am 17. März vorgenommenen Test gegen das Anti-Doping-Reglement verstoßen. Der Rekordsieger der Tour de France hatte den von der AFLD beauftragten Arzt 20 Minuten warten lassen, bevor er Urin-, Blut- und Haartest durchführen ließ. Obwohl die Proben negativ waren, wäre die AFLD sanktionsberechtigt, betonte sie am Donnerstag nach Rücksprache mit dem Weltverband UCI in einer Aussendung.

Armstrong hatte die Verzögerung mit eigenem Klärungsbedarf begründet. Er habe erst mit seinem Astana-Teamchef Johan Bruyneel und der UCI telefonisch besprechen müssen, ob die Kontrolle autorisiert sei. Danach habe der Test in "freundlicher Atmosphäre" stattgefunden, versicherte Armstrong. Unmittelbar nach dem unangemeldeten AFLD-Besuch im Trainingslager in Beaulieu-sur-Mer hatte sich der Texaner im Internet beschwert, dass es bereits die 24. Kontrolle seit seiner Comeback-Ankündigung im Oktober gewesen sei.

Die AFLD hat Armstrong, der im Juli bei der Tour de France an den Start gehen will, seit langem im Visier. Sie hatte ihn aufgefordert, eingefrorene Urin-Proben aus dem Jahr 1999 ein zweites Mal analysieren zu lassen. Armstrong lehnte ab und erhielt Rückendeckung von der UCI. 2005 hatte eine unmittelbar nach dem Tour-Ende vorgenommene Analyse in sechs Proben Armstrongs EPO nachgewiesen. Das blieb aber ohne juristische oder sportrechtliche Konsequenzen, weil keine laut Reglement notwendige B-Probe vorlag.

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