Nach Kritik am Verband
Dinko Jukic für 10 Monate gesperrt
29.08.2012
Schwimm-Verband sperrt Olympia-Vierten wegen Funkionärsbeleidigung für 10 Monate unbedingt.
Sportlich sorgte er mit Platz vier in London über 200 m Delfin für das Highlight aus rot-weiß-roter Sicht, ein verbaler Ausraster bei der EM im Mai in Debrecen brachte Dinko Jukic nun eine unerwünschte Zwangspause, wenn nicht sogar das Karriereende ein. Das unabhängige Verbandsgericht des Österreichischen Schwimmverbandes (OSV) schloss den 23-Jährigen wegen der Beleidigung von OSV-Funktionären mit sofortiger Wirkung für die Dauer von einem Jahr von der Teilnahme an allen Wettbewerben aus. Das Strafmaß wurde auf zehn Monate unbedingt und zwei Monate auf Bewährung ausgesprochen.
Zwei Wochen Zeit für Einspruch
Bei den Sommerspielen in London hatte Jukic erklärt, er werde seine Karriere beenden, falls er gesperrt werde. Vorerst war er für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Jukic hatte am 23. August Gelegenheit, den Fall vor dem Juristen-Senat aus seiner Sicht darzulegen, erschien aber nicht vor dem dreiköpfigen Gremium, das sich aus Herbert Schachter (Vorsitz), Kurt Kozak und Rainer Fischer-See zusammensetzte. Das schriftlich ausgefertigte Urteil wurde am Mittwochnachmittag an die betroffenen Parteien übermittelt. Jukic hat nun zwei Wochen Zeit, gegen die Entscheidung beim Verbandstag Einspruch zu erheben.
"Reiße euch den Arsch auf"
Jukic war die Beleidigung von drei Funktionsträgern des OSV im Rahmen der EM in Debrecen am 27. Mai vorgeworfen worden. Er hatte zwei Funktionäre und einen Kampfrichter im Teamhotel beschimpft, der Satz "ich reiße euch den Arsch auf" war u.a. gefallen. Das Verbandsgericht sprach Jukic nach Sichtung der Beweisprotokolle und neuerlicher Einvernahme der anderen drei Beteiligten des Vorfalles schuldig. Eine Tonaufnahme des Vorfalles wurde nicht als Beweis herangezogen.
Jukic nicht zur Verhandlung erschienen
Die Äußerungen sind als erwiesen angenommen worden. Er hat den Delegationsleiter und zwei weitere Personen massiv verbal angegriffen und beleidigt. Außerdem hat er versucht, eine Person körperlich anzugreifen. Das wurde durch eine der drei Personen aber verhindert", erläuterte der Senatsvorsitzende Schachter gegenüber. Der Jurist verwies darauf, dass sich der Vorfall vor einer größeren Personengruppe abgespielt habe.
Jukic selbst habe sich zu den Vorfällen weder schriftlich geäußert, noch sei er zur Verhandlung erschienen. "Er hat eine mündliche Verhandlung beantragt, ist trotz Ladung aber nicht erschienen", so Schachter. Auch auf einen telefonische Kontaktaufnahmeversuch am Verhandlungstag habe er nicht reagiert.
Schauer äußert sich nicht zum Urteil
OSV-Präsident Paul Schauer hatte vor der Tagung des Verbandsgerichts von einer "schwersten Entgleisung" von Jukic gesprochen. Das Urteil wollte er nicht weiter kommentieren. "Das war Sache des unabhängigen Verbandsgerichtes. Ich glaube nicht, dass das gut wäre, auch nicht im Interesse des Beteiligten", sagte er. Für den Fall, dass Jukic seine Drohung wahr machen und seine Karriere beenden könnte, bleibt Schauer gelassen. "Das ist der springende Punkt. Drohungen im menschlichen Umgang sind nicht angebracht. Wahrscheinlich war dies einer der Gründe, warum sich das Verbandsgericht zu dem Urteil entschlossen hat."
Schauer bleibt gelassen
Man müsse die gute sportliche Leistung vom menschlichen Verhalten trennen. "Die Welt wird sich weiterdrehen, wir haben genügend junge Aktive an den Start gebracht", meinte Schauer und nannte Lisa Zaiser und Christian Scherübl, die in London am Start waren. Bis die Talente auch die großen Erfolge einfahren werden, dürften aber Jahre vergehen. Mit dem möglichen Rücktritt von Markus Rogan (überlegt nach Disqualifikation in London noch, ob er nicht doch noch weitermacht) und dem möglichen von Jukic droht der Abgang der zwei absoluten Leistungsträger der vergangenen Jahre und damit eine längere Durststrecke.
Hält das Urteil vor dem Verbandstag und setzt Jukic seine Karriere fort, fallen unter anderem die Kurzbahn-EM im November und die Kurzbahn-WM im Dezember in den Zeitraum der Sperre.