NADA-Urteil

Steffi Graf für 2 Jahre gesperrt

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Wegen "versuchter Anwendung einer verbotenen Technik" nachträglich gesperrt.

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat am Dienstag eine zweijährige Sperre gegen die frühere Leichtathletin Stephanie Graf verhängt. Die Rechtskommission der NADA hatte in einem vom österreichischen Leichtathletikverband eingebrachten Prüfantrag festgestellt, dass die Olympia-Zweite von 2000 in Sydney gegen die Anti-Doping Bestimmungen durch den Versuch der Anwendung einer verbotenen Technik verstoßen hat, indem sie sich Eigenblut zur Herstellung und Einlagerung von Erythrozytenkonzentrat für Zwecke der Leistungssteigerung abnehmen ließ. Die Sperre beginnt mit 21. Juni 2010.

Die mittlerweile 37-jährige Graf, die im Jänner 2004 überraschend ihren Rücktritt vom Sport erklärt hat, war nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen. Die zweifache Mutter hat sich zu den gegen sie von der NADA erhobenen Vorwürfen durch ihren Rechtsvertreter mehrfach schriftlich geäußert und die Vorwürfe als unrichtig bestritten, teilte die NADA in einer Aussendung mit. Die Entscheidung der Rechtskommission ist nicht rechtskräftig, da seit 1.1.2010 alle Verfahrensparteien rechtsmittelberechtigt sind und keine Verfahrenspartei einen Rechtsmittelverzicht abgegeben hat.

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