NADA hat nicht nur Gradwohl, sondern auch Steffi Graf im Visier.
Österreichs Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) hat am Mittwoch gegen Ex-Leichtathletin Steffi Graf aufgrund einer rund sechseinhalb Jahre zurückliegenden Blutabnahme in der Plasmapheresestation Humanplasma ein Dopingverfahren eröffnet. Die Kärntnerin hatte zugegeben, diese Blutabnahme Ende 2003 kurz vor ihrem überraschenden Karriereende durchgeführt zu haben. Graf bestreitet die Rückführung des Blutes, in diesem Fall würde ihrer Meinung nach kein Dopingvergehen vorliegen.
Graf "nicht überrascht"
Graf war am Dienstag von
NADA-Geschäftsführer Andreas Schwab vom Verfahren gegen sie unterrichtet
worden, gut eine Woche nach ihrem 37. Geburtstag. "Ich bin darüber
nicht überrascht", erklärte Graf. "Das gehört zu der
Strategie. Es wird mit letzter Kraft versucht, etwas herauszuholen. Ich bin
entspannt und glücklich - und eine Privatperson." Sie zeigte sich
überzeugt, dass das Verfahren keine Folgen haben wird. "Auf mein
Leben, meine erbrachten Leistungen wird das keine Auswirkungen haben."
Aus Sporthilfeamt ausgeschieden
Erst am Montag war Graf als
Athletenvertreterin der österreichischen Sporthilfe zurückgetreten, 55
heimische Sportler hätten sich wegen der unklaren Dopingvergangenheit der
WM-Zweiten 2001 über 800 m für die Niederlegung der Funktion stark gemacht,
da diese sinngemäß nicht mit der Kampagne "Leistung.Fairplay.Miteinander"
vereinbar sei. Der Österreichische Leichtathletik-Verband (ÖLV) hatte die
NADA zudem um die Einleitung des jetzt laufenden Verfahrens gebeten.
Schon Grafs "Versuch" zu sanktionieren
Nun stellte der
ÖLV in einer Aussendung fest, dass die zum Zeitpunkt der Blutabnahme
gegoltenen Anti-Doping-Regeln des Leichtathletik-Weltverbandes (IAAF)
Blutabnahmen als verbotene Methode definieren. Dabei sei bereits der Versuch
der Anwendung einer verbotenen Methode zu sanktionieren. Laut WADA-Code
verjähren Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen erst nach acht Jahren.
"Es ist sehr gut, dass die NADA Austria einen konsequenten Weg geht", meinte ÖLV-Generalsekretär Helmut Baudis dazu. Die Rechtskommission der NADA wird nun binnen acht Wochen in Anwesenheit der Verfahrensparteien eine mündliche Verhandlung abhalten. Nach dieser bzw. der Durchführung des Beweisverfahrens ist von der NADA über eventuelle Maßnahmen zu entscheiden.
Weitere Sportler im Visier
Gleichzeitig gab die NADA bekannt,
dass sie die durch die Akteneinsicht bei Humanplasma bekanntgewordenen Namen
von Sportlern - zum Schutz der Athleten - noch nicht bekanntgibt, da zum
Teil noch Erhebungen laufen würden und Beweismittel gesichert werden
müssten. Außerdem würden vorher die Sportler selbst sowie die zuständigen
Fachverbände informiert. Die Vorgangsweise in diesem Fall sei mit der
Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) abgesprochen und koordiniert.