Urteil bereits rechtskräftig

Ex-Radprofi Preidler erneut zu 12 Monaten bedingt verurteilt

22.10.2021

Das Urteil war bereits rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben einen Rechtsmittelverzicht ab.

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Innsbruck. Der ehemalige Radprofi Georg Preidler ist am Freitag am Innsbrucker Landesgericht in einer Neuauflage seines Doping-Prozesses wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Sportbetruges erneut zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Zudem wurde dem 31-jährigen Steirer eine Geldstrafe von 1.440 Euro auferlegt. Das Urteil war bereits rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben einen Rechtsmittelverzicht ab.

Der Ex-Profisportler war im Juli 2020 in der Causa zu einer bedingten Haftstrafe in derselben Höhe und zu 2.880 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil nach einer Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung Preidlers jedoch teilweise auf. Der öffentliche Ankläger hatte Preidler vorgeworfen, zwischen März 2017 und März 2019 Rennradmannschaften, Sportveranstalter und Unterstützer durch Anwendung von Blutdoping und Wachstumshormon getäuscht und zur Auszahlung von Prämien, Sponsorengeldern und Entlohnungen veranlasst zu haben. Der angeklagte Schaden belief sich auf 286.000 Euro.

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