Gegen ÖTV-Sperre

Köllerer beantragt Einstweilige Verfügung

06.06.2011

Das "enfant terrible" ist bereits aus dem ATP-Ranking gestrichen.

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Die Meldung hat am 31. Mai nicht nur in Österreich für Aufsehen gesorgt: Österreichs "enfant terrible" des Tennis-Sports, Daniel Köllerer, ist von der Tennis Integrity Unit (TIU) wegen angeblicher Manipulation von drei Matches lebenslang gesperrt worden und zu einer Geldstrafe von rund 70.000 Euro verurteilt worden. Am Tag darauf belegte der Österreichische Tennisverband (ÖTV) den 27-jährigen Oberösterreicher bis auf weiteres für alle nationalen Bewerbe mit einem Spielverbot. Dagegen hat Köllerer eine Einstweilige Verfügung beantragt.

 "Der Fall ist noch nicht abgeschlossen und es ist einfach aus einer Willkür heraus passiert. Es gibt keine rechtskräftige Verurteilung zur Zeit", erinnerte Köllerers Manager, Manfred Nareyka an die Berufungsfrist von 20 Werktagen gegen das TIU-Urteil. "Es geht da auch um Geld und für Daniel zählt jede Partie in der Bundesliga", ergänzte Nareyka. Eine diesbezügliche Entscheidung wurde noch für Montag erwartet, da Köllerer im Falle einer für ihn positiven Erledigung schon am Dienstag spielen könnte.

Hoffnung für Köllerer
Auf internationaler Ebene prüfen derzeit zwei Anwaltskanzleien - eine in England, eine in Wien - die Sachlage und werden auch eine Kostenschätzung liefern. Nareyka ist sich sicher, wenn sich Köllerer den Rechtsweg leisten kann, dass sein Schützling mit einer Berufung durchkommt. "Wir haben mehrere Juristen angerufen und die haben gesagt, wie sie es den Medien entnommen haben, ist es eine Frechheit, was da passiert. Da geht es nicht um die Sache, sondern darum, den Tennissport weißzuwaschen. Ich will überhaupt nichts schönreden, aber was da passiert ist..."

Nareyka war es wichtig, festzuhalten, dass selbst der Richter bei dem Hearing Ende April in London nicht hundertprozentig sicher war, ob die Anschuldigungen gerechtfertigt sind. "Sie eliminieren ihn komplett in seiner Existenz, obwohl kein Beweis da ist. Selbst der Richter hat sogar in seinem Urteil gesagt, in einem Strafrechtsprozess wäre die Beweislast zu wenig und er würde freigesprochen werden", sagte Nareyka. Weder in Telefonaufzeichnungen, noch in Kontenbewegungen konnte Köllerer ein Vergehen nachgewiesen werden. Die Verurteilung stützte sich auf Aussagen von Spielern. "Und es hat keiner der Spieler behauptet, dass er (Köllerer-Anm.) Geld angeboten hat." Hinzu komme, dass keiner der Spieler von selbst auf den Internationalen Tennisverband (ITF) zugegangen sei.

Aufregung
In der seit 2009 von Spielern zu unterzeichnenden Anti-Korruptionserklärung sei aber jeder Spieler verpflichtet, sollte er ein Angebot von jemanden bekommen, oder etwas davon hören, dies unmittelbar zu melden. Sauer stößt Nareyka auch auf, dass einer der Spieler, Wayne Odesnik, für eine Aussage eine Verminderung seiner eigenen Sperre um ein Jahr erhalten hat. Der Richter habe seine Entscheidung aufgrund der "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" zu ungunsten Köllerers gefällt. Dies genügt laut den Verfahrensregeln der ITF für einen Schuldspruch.

In Österreich ist es dem ÖTV freilich auch um mögliche Schwierigkeiten in der Bundesliga gegangen. "Der ÖTV ist Mitglied der ITF und ist den Entscheidungen der TIU verpflichtet", lautete die Stellungnahme von Dr. Constanze Emesz, die als Vertreterin für Rechtsfragen als ÖTV-Vizepräsidentin die einstimmige Präsidiums-Entscheidung einer nationalen Sperre mitgetragen hat. "Außerdem ist das Ansehen des österreichischen Tennissports durch so eine Entscheidung massiv beschädigt und die Teilnahme eines solchen, wenn auch nur verdächtigten Spielers, schadet dem österreichischem Tennissport mehr als den Interessen des Spielers."

"Große Probleme"
Für die Anwältin hätte es "eventuell große Probleme mit Neuaustragung, späterer Annullierung sowie Schaden für die Bundesliga und Herrn Köllerer geben können". Zudem hätte man nicht überprüfen können, ob es Wettspiele auf diese Bundesliga gegeben hätte. Im Raum stand auch, dass Bundesliga-Mannschaften unter Protest gegen Köllerers Club Klagenfurt angetreten wären.

Nareyka bleibt bei seiner Ansicht. "Kein Gesetz in Europa würde aufgrund einer Wahrscheinlichkeit einem Menschen seine Existenz rauben. Beim Doping gibt es eine A-Probe und B-Probe. Ich versuche objektiv zu sein, aber was da abgeht... Daniel verliert alles, vom Auto rede ich nicht, man muss sehen, ob er sein Haus halten kann."

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