Ehrung
Kohl darf "Rathausmann" behalten
16.10.2008
Da es keine gesetzliche Grundlage zur Aberkennung gibt, darf sich Bernhard Kohl weiter über die Auszeichnung durch BM Häupl freuen.
Auch wenn der Doping-Sünder Bernhard Kohl in den vergangenen Tagen viel verloren hat, den Goldenen Wiener Rathausmann darf er behalten. Am Donnerstag betonte man im Rathaus auf APA-Nachfrage, dass es für eine Aberkennung keine gesetzliche Handhabe gebe. Dem gebürtigen Wiener Kohl war die kleine vergoldete Statuette im August von Bürgermeister Michael Häupl (S) überreicht worden.
Beim Rathausmann handle es sich allerdings um eine symbolische Auszeichnung, der - anders als etwa beim Goldenen Ehrenzeichen - kein Landesgesetz zugrunde liege. Und da es keine gesetzliche Regelung für die Verleihung gebe, gebe es auch keine gesetzliche Handhabe, diese wieder abzuerkennen oder zurückzufordern. In jedem Falle trete man aber natürlich - auch gerade angesichts der jetzigen traurigen Umstände - für einen drogenfreien Sport ein, wurde im Rathaus betont.
FPNÖ will alle Ehrungen streichen
Die niederösterreichische
FPÖ verurteilt das Verhalten Bernhard Kohls und forderte am Donnerstag "eine
Rückgabe aller Ehrungen und Würdigungen". Klubobmann Gottfried Waldhäusl
betonte in einer Aussendung, der gedopte Radsportler habe "bewusst das
Vertrauen der Niederösterreicher missbraucht". Niederösterreichs
Landeshauptmann Erwin Pröll (V) hingegen habe sich "verkohlen" lassen, so
Waldhäusl.