Staatsanwaltschaft stoppt auch Verfahren gegen Hoffmann und Rasmussen.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Strafverfahren gegen die des Dopings überführten und gesperrten Radprofis Bernhard Kohl und Michael Rasmussen sowie gegen den inzwischen zurückgetretenen Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann eingestellt. Das gab Behördensprecher Thomas Vecsey am Donnerstag bekannt. Damit hat die Doping-Affäre rund um den Sportmanager Stefan Matschiner, der sowohl Kohl als auch Rasmussen betreut hatte, zumindest für die drei Sportler keine strafrechtlichen Folgen.
Schuld bewiesen, aber...
Gegen die drei war wegen möglicher
Beteiligung an Blutdoping nach § 22a Anti-Doping-Gesetz ermittelt worden.
Für die Anklagebehörde steht außer Frage, dass Kohl, Rasmussen und Hoffmann
finanziell am Erwerb einer Blutzentrifuge durch Matschiner beteiligt waren,
die dieser zum Zweck des Blutdoping betrieben haben soll. Kohl hatte bereits
im März 2009 zugegeben, 20.000 Euro für die Anschaffung der Zentrifuge
bezahlt zu haben.
...Beweise verjährt
Die Staatsanwaltschaft geht weiters
davon aus, dass die drei Sportler diese auch benützt haben.
Verdachtsmomente, wonach das Gerät nach Inkrafttreten des
Anti-Doping-Gesetzes im August 2008 mit Wissen von Kohl, Rasmussen und
Hoffmann auch von weiteren Sportlern gegen Bezahlung genutzt worden sein
soll, was dem Trio als Beteiligung am Blutdoping angelastet hätte werden
können, ließen sich allerdings nicht erhärten. Vielmehr waren nach dem
August 2008 "den Genannten keine Beitragshandlungen nachweisbar", so die
Begründung von Staatsanwältin Nina Weinberger, mit der die Verfahren
eingestellt wurden.
Gegen den ehemaligen Gerolsteiner-Profi Kohl war darüber hinaus auch wegen möglicher Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt worden, da er seiner Aussage zufolge dem Triathleten Hannes Hempel verbotene Substanzen angeboten bzw. überlassen haben soll, was Hempel stets bestritten hat. Dabei soll es sich um Erythropoetin - besser bekannt als EPO, das als Wachstumsfaktor für die Bildung roter Blutkörperchen dient - und um drei Ampullen Amth-2 - in der Wirkung angeblich Testosteron vergleichbar - gehandelt haben.
EPO-Deal nicht strafbar
Beim angeblich angebahnten EPO-Deal wurde
aber "noch kein strafbares Versuchsstadium erreicht", so Staatsanwältin
Weinberger in ihrer schriftlichen Zusammenfassung der
Untersuchungsergebnisse. Darüber hinaus wäre, hätte die womöglich
ursprünglich beabsichtigte Übergabe konkrete Formen angenommen, bereits
Verjährung eingetreten.
Pflanzenöl statt Dopingmittel?
Was das Mittel Amth-2
betrifft, hat sich nach mehreren chemischen Untersuchungen herausgestellt,
"dass dieses keine einzige Ingredienz enthält, die auf der Verbotsliste
aufscheint. Faktisch schaut's so aus, als wär' das Pflanzenöl", so der
Sprecher der Anklagebehörde.
Kohl sagte "immer die Wahrheit"
"Mit der nunmehrigen
Entscheidung der Staatsanwaltschaft steht fest, dass Herr Kohl immer die
Wahrheit gesagt hat", betonte Manfred Ainedter, der Rechtsvertreters des
Ex-Radprofis. Kohl, der als Betreiber eines Fahrrad-Shops ein neues Leben
abseits des Profisports begonnen habe, blicke nun "mit Zuversicht in die
Zukunft", betonte Ainedter.
Matschiner droht Verfahren
Ob Kohls ehemaliger Manager Matschiner
vor Gericht gestellt wird, ist wahrscheinlich, aber noch nicht sicher. Der
genehmigungspflichtige Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft, der - sollte
Anklage erhoben werden - einen Entwurf der Anklageschrift enthält, liegt dem
Vernehmen nach noch im Justizministerium.
Hoffmann hat "nichts anderes erwartet"
Christian
Hoffmann reagierte wenig überrascht auf die Entscheidung. "Für mich war
nichts anderes zu erwarten. Dass da so ein Theater gemacht wurde, ist mir
unverständlich. Im Prinzip habe ich deshalb meine Karriere beendet. Dass ich
keine Möglichkeit hatte, an den Olympischen Spielen teilzunehmen, ärgert
mich sehr", sagte Hoffmann. Sein Verfahren vor dem Nationalen
Anti-Doping-Komitee ist noch nicht abgeschlossen. Hoffmann absolviert als
langjähriger Bundesheer-Sportler derzeit die berufliche Weiterbildung. Er
will künftig im Sportbereich tätig sein.