Rechtsanwalt
Mayer "zu Geständnis gezwungen"
06.04.2009
Anwalt des in U-Haft sitzenden Walter Mayer richtet sich jetzt an den Menschenrechtsgerichtshof.
Der Wiener Anwalt Christian Pilz, nach eigenen Angaben "ständiger Rechtsanwalt" des seit fast zwei Wochen in U-Haft sitzenden Walter Mayer, hat am Montag die Doping-Vorwürfe gegen den ehemaligen ÖSV-Trainer zurückgewiesen. Dabei handle es sich um "vorsätzliche Falschmeldungen", so Pilz, der zur Wahrung von Mayers Interessen eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerichtet hat. Der Jurist war für weitere Aussagen vorerst nicht zu sprechen.
EPO von Bankräuber gekauft?
Mayer wird offenbar unter
anderem von einem ehemaligen Bankräuber belastet, der in der Justizanstalt
Stein eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt haben soll, von diesem EPO und
Wachstumshormone gekauft, damit gehandelt und gegen das Anti-Doping-Gesetz
verstoßen zu haben.
Dementi
Laut Pilz treffen diese und darüber hinausgehende
Behauptungen nicht zu, die Mayer mit dem Handel mit illegalen Substanzen in
Verbindung bringen. Keiner der neben Mayer in der Doping-Affäre
Festgenommenen stehe in irgendeinem Zusammenhang mit dem Ex-ÖSV-Trainer. "Gründe
für die Verhängung der Untersuchungshaft liegen nicht vor",
heißt es in dem Schreiben an den Menschenrechtsgerichtshof.
Geständnis erzwungen
Die Staatsanwaltschaft Wien kenne "den
psychischen Zustand des Walter Mayer und die Tatsache, dass er kein Geld hat"
und warte "solange, bis er zusammenbricht und etwas Unrichtiges gesteht".
Man wolle Mayer "durch Beugehaft zu einem Geständnis zwingen",
behauptete Pilz weiter.
Ob die U-Haft über Mayer verlängert wird, entscheidet sich in 48 Stunden. Am Mittwochnachmittag findet im Straflandesgericht die nächste Haftprüfung statt.
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Die Staatsanwaltschaft Wien und das Wiener Straflandesgericht sind am Montagnachmittag in aller Schärfe der Darstellung von Christian Pilz, nach eigenen Angaben "ständiger Anwalt" des Ex-ÖSV-Trainers Walter Mayer, entgegengetreten. Der Jurist hatte unter anderem behauptet, Mayer sei in "Beugehaft" genommen worden, um ihn damit zu einem inhaltlich unrichtigen Geständnis, mit Dopingmitteln gehandelt zu haben, zu "zwingen".
Staatsanwaltschaft: "Absurd"
"Das ist absurd", hielt
Gerhard Jarosch, der Sprecher der Anklagebehörde, dem entgegen. Mayer sei
auf Basis einer richterlich bewilligten Festnahmeanordnung verhaftet worden:
"Mehrere Haftgründe liegen vor." Es gebe eine "dichte Beweislage", Mayer
werde nicht nur von einer einzelnen Person belastet.
Auch Verfahrenshilfe bewilligt
Gerichtssprecher Christian Gneist
wies die Behauptung zurück, dem offenbar vermögenslosen Mayer wäre keine
Verfahrenshilfe bewilligt worden: "Wahr ist, dass die Verfahrenshilfe
bereits am 30. März bewilligt wurde." Überdies wäre Mayer von Anfang an "von
bis zu drei Wahlverteidigern" vertreten gewesen, betonte Gneist. Deren
Mandat dürfte mittlerweile aus finanziellen Gründen zum Teil erloschen sein.