53.000 € gefordert

ÖOC klagt Ex-General Jungwirth

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Erste Verhandlung findet bereits Freitag in Wien statt.

Der Abschied des langjährigen Generalsekretärs Heinz Jungwirth vom Österreichischen Olympischen Komitee (OÖC) hat am Freitag im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) ein gerichtliches Nachspiel. Das ÖOC klagt seinen ehemaligen Generalsekretär auf Zahlung von 53.000 Euro.

Affäre um Salzburg-Bewerbung
Jungwirth war im Februar 2009 nach mehr als 26 Jahren im Amt als ÖOC-Generalsekretär zurückgetreten. Der mittlerweile 59-jährige Niederösterreicher war im Zuge der Affäre um die gescheiterte Bewerbung von Salzburg für die Olympischen Winterspiele 2014 sowie Ungereimtheiten im ÖOC ins Zwielicht geraten und erklärte daher seinen Rücktritt.

Gehalt wird eingeklagt
Das ÖOC musste nach eigenen Angaben aber weiter für Jungwirth zahlen und fordert diesen Betrag nun zurück. "Das ÖOC musste an des Bundesministerium für Sport das Gehalt von Herrn Jungwirth zahlen, obwohl Herr Jungwirth nicht mehr für uns gearbeitet hat. Es geht um 53.000 Euro, das verlangen wir jetzt von Herrn Jungwirth zurück", erklärte ÖOC-Generalsekretär Peter Mennel.

Rechtliche Grundlage der Forderung ist eine Schad- und Klaglos-Klausel, die Jungwirth laut ÖOC nach seinem Ausscheiden unterschrieben haben soll. Demnach soll er sich dazu verpflichtet haben, jeden Schaden zu ersetzen, der dem ÖOC entsteht.

Auch Wallner im Visier
Mit eingebunden in den Prozess ist auch der ehemalige ÖOC-Präsident und frühere Casinos Austria-Boss Leo Wallner. Nach Angaben von Mennel behauptet Jungwirth, von Wallner eine Zusage für eine Weiterverpflichtung erhalten zu haben. Mittels einer Streitverkündigung könnte auch Wallner gegenüber der klagenden Partei in Haftung kommen. Als Zeuge ist auch Sportminister Norbert Darabos vorgeladen.

Beim ersten Verhandlungstermin im Justizpalast wird es noch nicht um Inhaltliches gehen. Wie ZRS-Sprecherin Waltraud Berger erläuterte, soll zunächst festgestellt werden, ob die Klage überhaupt in die Zuständigkeit des ZRS fällt oder nicht vom Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ARS) behandelt werden muss. Demnach sind auch noch keine gerichtlichen Einvernahmen zum Inhalt der Klage geplant.

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