Marathonlady Susanne Pumper hat am Montag doch noch die Öffnung der B-Probe beantragt.
Gerade noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist hat die unter Dopingverdacht stehende Langstreckenläuferin reagiert. Die Analyse soll jetzt innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Pumper hatte am 9. März beim „Eisbärlauf“, einem Halbmarathon im Wiener Prater, eine positive A-Probe abgegeben. Zur Erklärung: Erst wenn die analysierten Ergebnisse der A- und B-Probe übereinstimmen, gilt ein Athlet des Dopings überführt. Wird auf die Öffnung der B-Probe verzichtet, reicht die A-Probe als Nachweis.
Positiv oder negativ?
Im Fall von Pumper vermuten Insider aus der
Leichtathletik-Szene, dass ihre B-Probe sogar negativ sein könnte.
Gerüchtehalber ist immer wieder von chemisch erzeugten EPO die Rede, das in
einer bestimmten Zeit selbst zerfallen und sich dann nicht mehr nachweisen
lassen soll. Sollte die B-Probe von Pumper, die jede Form von Doping
bestreitet, tatsächlich negativ sein, dann wäre ihre Suspendierung durch den
Leichtathletik-Verband aufgehoben. Bei Bestätigung der positiven A-Probe
droht der Marathonläuferin allerdings eine zweijährige Sperre.
Im Normalfall bestätigt die Gegenanalyse das Resultat der A-Probe.