Einstweilige Verfügung
Schwimm-Ass Jukic darf wieder starten
30.11.2012
Der Olympia-Vierte darf sich ab sofort wieder für Wettkämpfe anmelden.
Schwimm-Ass Dinko Jukic ist ab sofort wieder startberechtigt. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien gab dem Antrag seines Anwalts Thomas Krankl auf eine Einstweilige Verfügung in diesem Punkt statt, der Jurist bestätigte im Gespräch mit der APA - Austria Presse Agentur eine dementsprechende Meldung der Tageszeitung "Der Standard". Jukic war am 23. August vom österreichischen Schwimmverband (OSV) für zehn Monate unbedingt gesperrt worden.
Die Einstweilige Verfügung wurde laut Krankl damit begründet, dass die Sperre von einem Jahr - zwei Monate davon bedingt - unverhältnismäßig hoch sei. Der OSV müsse nun bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Gerichtsverfahrens der Einstweiligen Verfügung Folge leisten bzw. könne sich bei einem Startverbot nicht auf die Sperre beziehen. Das Gerichtsverfahren kann noch über den Sommer 2013 hinausgehen, dann wäre die Sperre ohnehin schon abgelaufen.
Allerdings hängt der Ausgang der Causa auch davon ab, wie und ob die beiden Parteien nun weiter miteinander kommunizieren. Eine der zahlreichen theoretischen Möglichkeiten ist auch, dass die Sperre zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt wird. Jukic jedenfalls befindet sich derzeit in den USA. "Er ist grundsätzlich gesprächsbereit und zu einer einvernehmlichen Lösung bereit", sagte Krankl. "Nur muss der Verband auf uns zukommen."
Jukic' Rechtsvertreter meinte, dass nun weitere Bewegung in die Sache kommen sollte: "Es ist an der Zeit, dass der Verband jetzt einlenkt." Sollte das nicht geschehen, würde Krankl mit Jukic weiter am eingeschlagenen Weg bleiben. Krankl: "Ich bin ein Kämpfer." An eine Schadenersatzforderung wolle er bisher aber noch nicht denken.
OSV-Präsident Christian Meidlinger gab gegenüber der APA zur neuen Entwicklung keine Stellungnahme ab. Er befinde sich im außereuropäischen Ausland und sei nicht über die aktuellen Vorgänge informiert. Der 49-Jährige soll wie Jukic nächste Woche nach Österreich zurückkommen. OSV-Anwalt Anton Ehm wies darauf hin, dass dem Antrag von Jukic nicht zur Gänze Folge geleistet worden sei, er müsse daher auch einen Teil der Verfahrenskosten tragen.
So habe der Olympia-Vierte über 200 m Delfin kein uneingeschränktes Startrecht erhalten. Das heißt, dass der Verband sich bei Aussprechen eines Startverbots zwar nicht auf die Sperre berufen könne, es müssen für einen Start aber die anderen Bedingungen erfüllt sein. Auch sei die Jukic-Beschimpfung von Funktionären im Mai bei der Debrecen-EM - worauf die Sperre basiert - keine Entrüstungsbeleidigung gewesen.
Ohne Jukic ist der OSV in der vergangenen Woche in Chartres erstmals seit 2006 bei Kurzbahn-Europameisterschaften ohne Medaille geblieben. Bei den Kurzbahn-Weltmeisterschaften in zwei Wochen in Istanbul ist der 23-Jährige nicht startberechtigt, da er sich nicht dafür qualifiziert hat bzw. wegen der Sperre nicht qualifizieren konnte. Einer der nächsten Wettkämpfe auf höherem Niveau ist das US-Grand-Prix-Meeting vom 18. bis 20. Jänner in Austin.
soll der Fall entschieden sein, bis dahin gilt die einstweilige Verfügung.