Kogler gibt Klarheit
So sehen die Lockerungen im Freizeit- und Breitensport aus
15.04.2020
Sportminister Werner Kogler hat heute Klarheit geschafft, wie es im Freizeit- und Breitensport trotz Corona weitergeht.
This browser does not support the video element.
Verschiedene Sportstätten werden ab 1. Mai für den Breitensport wieder geöffnet. Als Beispiele nannte er Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze sowie Pferdesport- und Schießanlagen. Die Sicherheitsmaßnahmen wie ein ausreichender Abstand zu anderen Sportlern bleiben aufrecht. Das Gleiche gelte beim Radfahren und Laufen.
Mehrmals verwies der Sportminister bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) auf den Hausverstand, wonach aus gesundheitspolitischen Gründen Sportarten mit geringerem Körperkontakt gegenüber Mannschafts- und Kampfsportarten bevorzugt würden. Für Liebhaber von Tennis, Golf, Reiten, Leichtathletik, Schießen, Segelfliegen und anderen Outdoor-Aktivitäten bedeutet dies gute Nachrichten, denn für sie soll es ab 1. Mai wieder Möglichkeiten geben, ihrem Hobby nachzugehen.
"In Tagen des Frühlings so viel wie möglich zulassen, so wenig wie möglich einschränken", sagte Kogler und appellierte dass die Corona-Abstandsregeln aber weiter eingehalten werden müssen.
>>>zum Nachlesen: So will der Innenminister den österreichischen Sport wieder ankurbeln
Innenanlagen bleiben geschlossen
Auch andere Sportarten sollen dazugehören, Kogler wollte keine "taxative" Liste vorlegen. Mehr Klarheit dürften die entsprechenden Verordnungen des Gesundheitsministeriums bringen, die in Vorbereitung seien. Die Fachverbände seien aufgefordert, spezielle Empfehlungen abzugeben. Beim Tennis könnte es beispielsweise notwendig werden, dass jeder der beiden Spieler mit seinen eigenen Bällen aufschlägt. Diese könnten markiert werden, der traditionelle Hand-Shake nach einem Match müsste wohl entfallen.
Die Innenanlagen der betroffenen Sportstätten (Kabinen, Duschen, Kantine etc.) sollen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.
Mindestabstand bei Laufen und Radfahren muss größer sein
Laufen und Radfahren durfte man auch seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen Mitte März - allerdings nur unter Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen. Nach einer Studie der Universitäten Leuven und Eindhoven, die Kogler zitierte, sollte dieser aber künftig nicht 1,5 Meter betragen, sondern wesentlicher größer sein. Für das Laufen erwähnte Kogler zehn Meter, für schnelles Radfahren bei etwa 30 km/h 20 Meter. Das sei eine Empfehlung, die sich daraus ergebe, dass bei Ausdauersportarten anders ein- und ausgeatmet werde, potenziell infektiöse Tröpfchen weiter fliegen könnten.
Ausnahmen NUR für Spitzensportler und Bundesligisten
Profisportler sollen idealerweise schon ab Anfang nächster Woche durch eine Ausnahmeregel trainieren dürfen - und zwar auch in Indoor-Einrichtungen, was im Hobbybereich nicht erlaubt ist. Wie Kogler ausführte, betrifft dies 600 Personen, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch den Sport bestreiten. (SpitzensportlerInnen, die ihre sportliche Tätigkeit beruflich ausüben, Einkünfte daraus erzielen und an international hochklassigen Wettkämpfen teilnehmen)
Auch dafür müssten vorher die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, wobei sich der Grünen-Vorsitzende optimistisch zeigte, dass dies bis 20. April gelingen könnte. Die Auflagen: Es brauche "mindestens 20 Quadratmeter" pro Person, der Mindestabstand zu anderen soll zwei Meter betragen. Ansonsten gelten laut Kogler weiter die üblichen Desinfektions- und Hygienemaßnahmen.
Alle Aktivitäten müssten jedenfalls ohne Zuschauer in Szene gehen. „Zusammenkünfte von Menschen auf engerem Raum werden noch länger nicht möglich sein“, sagte Kogler.