Falschaussage
Totschnig muss vor Gericht
11.07.2012
Falsche Zeugenaussage vor "Soko Doping" beschert Ex-Radstar nun Gerichtsverfahren.
Am 24. Juli muss sich der ehemalige Radprofi Georg Totschnig wegen falscher Zeugenaussage vor Gericht verantworten. Der Tiroler hatte am 14. September 2009 als Zeuge vor der "Soko Doping" unter Wahrheitspflicht erklärt, ihm habe Gerlinde Mayer (die Ehefrau von Ex-Langlauftrainer Walter Mayer, Anm.) bei der Tour de France nie einen Blutbeutel übergeben. Verhandelt wird in Wien, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) ein juristisches Tauziehen zwischen den Landesgerichten Wien und Innsbruck zugunsten der Tiroler Behörde entschieden hat.
Gerichte streiten um Zuständigkeit
Ursprünglich hatten sich Totschnig und der Langläufer Michail Botwinow, dem ebenfalls Falschaussage angekreidet wurde, unter den Mitangeklagten im Doping-Prozess gegen den ehemaligen ÖSV-Spitzentrainer Walter Mayer befunden. Die zuständige Wiener Richterin Katharina Lewy schied das Verfahren gegen die zwei Sportler wegen mangelnden Bezugs zum Mayer-Akt aus und trat die Verhandlungen an die Landesgerichte Innsbruck bzw. Leoben ab.
Während Leoben die Causa Botwinow ohne weiteres übernahm - der Ex-Langläufer wurde im vergangenen Mai im Sinn der Anklage nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt -, setzte sich das Innsbrucker Gericht zu Wehr. Im August 2011 wurde ein "Beschluss auf Rückabtretung" ausgefertigt, da sich die Tiroler Behörde auf den Standpunkt stellte, die Sache gehöre infolge des sachlichen und örtlichen Zusammenhangs in der Bundeshauptstadt verhandelt.
Dies wiederum wollte das Wiener Straflandesgericht nicht akzeptieren, so dass schließlich der OGH eine Entscheidung über das zuständige Gericht treffen musste. Am Ende bekam die Wiener Richterin Lewy wieder den Totschnig-Akt auf den Tisch. Dem Ex-Radprofi drohen nun im Fall eines Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft.