Vergleich abgelehnt

Urteil im Jukic-Prozess ergeht schriftlich

12.02.2013

Jukic erhielt Startrecht für Juni-Bewerbe.

Zur Vollversion des Artikels
© APA
Zur Vollversion des Artikels

Das Gerichtsverfahren zwischen dem beklagten österreichischen Schwimmverband (OSV) und Kläger Dinko Jukic wegen dessen Sperre bringt schon nach dem ersten Verhandlungstag ein Urteil, wird sich aber vielleicht doch länger hinziehen. Denn Berufung und ein Instanzenweg kämen nicht unerwartet. Die Vergleichschance ist seit der ersten Verhandlung am Dienstag in Wien jedenfalls wohl dahin, kam die in der knapp eineinhalbstündigen Sitzung doch nicht zustande.

Jukic kam in Begleitung seines Anwalts Thomas Krankl in Verhandlungssaal 5 des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen, die Gegenseite war nur durch Anwalt Anton Ehm vertreten.

Die mit dem Fall gut vertraute Richterin Margit Löschl selbst war bemüht, einen außergerichtlich gescheiterten Vergleich der Parteien zu erreichen. Sie hatte versucht, beide Seiten darauf vorzubereiten. "Ich habe Dr. Ehm auch aufgetragen, dass er einen informierten Vertreter mitnehmen soll", sagte sie. Es war aber niemand vom OSV-Vorstand da. Präsident Christian Meidlinger hatte sich wegen Urlaubs entschuldigen lassen, aber auch keiner der drei OSV-Vizepräsidenten kam in den Justizpalast.

Die Gespräche drehten sich fortan im Kreis. Ehm und auch die Richterin legten Jukic nahe, dass eine Entschuldigung für seine Aussagen ein erster Schritt sei. Der spätere Olympia-Vierte hatte während der Debrecen-EM Ende Mai 2012 die OSV-Funktionäre Helmut Tröbitsch, Moschos Tavlas und Herbert Schurm mit einer allzu heftigen Wortwahl kritisiert. Jukic war letztlich zu einer Entschuldigung bereit, aber nur bei Zugeständnissen von OSV-Seite.

"Irgendwann kommt man sich als Sportler wie ein Nutztier vor", begründete der 24-Jährige diese Haltung. "Beim OSV wird viel unter den Tisch gekehrt." Jukic bezog sich damit auf seiner Meinung nach unzureichende Arbeit der OSV-Funktionäre. "Ich verlange, dass wie ich für den Sport lebe, auch die Funktionäre für den Sport leben." Nach einer kurzen Beratung mit Krankl war für Jukic fix, dass es keinen weiteren Verhandlungstermin geben dürfe.

Krankl schlug einen bedingten Vergleich vor, der Jukic-Part darin sollte eine Entschuldigung in Form einer Art Ehrenerklärung sein. Von der Gegenseite OSV sollte es dafür die Verpflichtung zu einer leistungsorientierteren Arbeit geben. Ehm machte aber schnell klar, dass es dazu an diesem Tag nicht kommen könne: "Ich habe kein Vergleichspouvoir", sagte der Jurist. Zudem würde das bedeuten, dass im OSV aktuell nicht ordentlich gearbeitet würde.

Eine Entschuldigung seiner Seite mit der Zusicherung, dass sich der OSV-Vorstand demnächst mit Jukic' Forderung befassen werde, lehnte das OSV-Ass ab. Der nächste Verhandlungstermin wäre laut Löschl der 26. März gewesen. "Es liegt an ihnen, Herr Jukic", sagte die Richterin zum Sportler. Der wollte sich aber auf keinen - an diesem Tag - einseitigen Vergleich einlassen: "Dieses Vertrauen habe ich in den OSV nicht mehr."

Ein bedingter Vergleich hätte bedeutet, dass der OSV im Rahmen einer gewissen Zeitspanne die Möglichkeit gehabt hätte, den Vergleich wieder fallen zu lassen. Da Ehm dieser Möglichkeit aber nicht zugestimmt hat bzw. nicht zustimmen durfte, schloss die Richterin den Verhandlungstermin. Sie wird ihr Urteil nun schriftlich fällen. Der Zeitpunkt der Zustellung liegt nicht in ihrem Bereich, das kann erfahrungsgemäß an die zwei Monate dauern.

Richterin Löschl stellte zum Abschluss noch klar, dass es zuerst darum ginge, ob das OSV-Verbandsgericht zur Verhängung der Sperre gegen Jukic überhaupt berechtigt war. Coach Zeljko Jukic wartete vor dem Gerichtssaal auf seinen Sohn, dessen Kampfgeist und Wille zur Veränderung im OSV ungebrochen war. "Da hat sich der OSV mit dem Falschen angelegt."

Bezüglich des Ausschlusses des Jukic-Clubs SC Austria Wien durch den OSV vom 25. Jänner ergab sich insofern eine interessante Wende, als Dinko Jukic noch danach als Austria-Wien-Athlet um ein Startrecht bei der Juni-Serie Mare Nostrum angesucht hat. Dieses Startrecht wurde laut Jukic vom OSV erteilt, obwohl er es als Aktiver eines ausgeschlossenen Clubs nicht erhalten dürfe. Dennoch scheint auch diese Causa noch nicht ausgestanden.


 
Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel