Freispruch aus "rein formalen Gründen" - Weitergabe an Radprofi verjährt.
Im Wiener Straflandesgericht ist am Mittwoch aus rein formalen Gründen ein Apotheker freigesprochen worden, der den ehemaligen Radprofi Christof K. ab 2005 rund zwei Jahre hindurch mit EPO und Testosteron versorgt haben soll. Wie Richter Walter Stockhammer betonte, gebe es nicht den geringsten Zweifel, dass der Angeklagte dem Sportler die illegalen Präparate zur Verfügung stellte.
Verjährung
Allerdings war die Bestimmung des
Anti-Doping-Gesetzes, das Blutdoping unter Strafe stellt, zum Tatzeitpunkt
noch nicht in Kraft, und nach dem Arzneimittelgesetz, das den Handel mit
verbotenen Substanzen untersagt, hätte der Apotheker nur innerhalb einer
Frist von einem Jahr ab Verkauf der Präparate bestraft werden können. Damit
war Verjährung eingetreten.
Urteil rechtskräftig
"Schön war das, was Sie gemacht haben,
natürlich nicht", zürnte der Richter. Der Freispruch ist rechtskräftig. Ob
der Apotheker wieder seinen Beruf ausüben kann, ist offen: Die
Apothekerkammer hatte ihn nach Bekanntwerden der Vorwürfe gesperrt.
K. belastete Apotheker schwer
Christof K., dem selbst ein Prozess
wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz bevorsteht, weil er
Doping-Mittel an Sportlerkollegen weitergegeben haben soll, belastete als
Zeuge den Apotheker schwer, der beim Prozessauftakt im vergangenen April
noch behauptet hatte, den Ex-Radprofi gar nicht zu kennen. "Ich war öfters
dort. Ein, zweimal im Monat", sagte K. Als ihm der Apotheker nichts mehr
verkaufen wollte, weil ihm die Sache offenbar zu heiß wurde, habe er sich an
einen Berufskollegen des Mannes gewandt.
Von diesem dürfte Christof K. möglicherweise bis ins Jahr 2009 hinein zumindest anabole Steroide bezogen haben. Als der mäßig erfolgreiche Profi als Dopingsünder aufflog, beendete er seine Karriere.