Australien droht dem Serben

Selbst bei Sieg vor Gericht droht Djokovic die Abschiebung

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Das erste Endspiel steht Novak Djokovic schon eine Woche vor dem Start der Australian Open bevor.  

Vor einem australischen Bundesgericht in Melbourne entscheidet sich ab Montagvormittag, ob der Weltranglisten-Erste überhaupt am Turnier teilnehmen darf. Lehnt das Gericht seinen Einspruch gegen die verweigerte Einreise nach Australien ab, wird selbst bei einer möglichen Berufung die Zeit für einen Start knapp. Das erste Grand-Slam-Turnier des Jahres beginnt am 17. Jänner.

Die Juristen auf beiden Seiten kämpfen mit harten Bandagen. Das australische Innenministerium versuchte am Wochenende, seine Aussage vor Gericht auf Mittwoch zu verschieben, um mehr Zeit zu gewinnen. Der zuständige Richter Anthony Kelly lehnte das ab. Es bleibt beim ersten Showdown am Montag. Nach Djokovic (10.00 Uhr Ortszeit bzw. 0.00 Uhr MEZ) sollen Vertreter des Innenministeriums (15.00 Uhr Ortszeit bzw. 5.00 Uhr MEZ) bis zu 120 Minuten lang ihre Position klarmachen dürfen. Wann und ob am Montag ein Urteil fällt, blieb vorerst aber unklar.

Verhandlung öffentlich

Die Verhandlung wird sogar live im Internet übertragen. Jeder kann über diesen Link in der Nacht auf Montag (0 Uhr MEZ) das Verfahren anschauen oder anhören. Dass Aufnehmen der Anhörung ist nicht gestattet, erklärt das Gericht.  

Beide Parteien können jedenfalls gegen die Entscheidung vorgehen. Die australischen Behörden kündigten bereits an, dass selbst ein Urteil pro Djokovic nicht automatisch eine weitere Festsetzung des Serben verhindern würde. Der 34-Jährige war am Mittwochabend in Melbourne gelandet, die Grenzbeamten entzogen ihm wegen angeblich unzureichender Dokumente aber das Visum. Seither sitzt der Weltranglisten-Erste in Melbourne in einem Hotel für Ausreisepflichtige fest.

Djokovic' Anwälte hatten am Samstag eine Covid-19-Infektion ihres Mandanten im Dezember als Basis für eine Ausnahmegenehmigung zur Einreise und Teilnahme an den Australian Open angeführt. Diese sei am 30. Dezember vom medizinischen Chef des australischen Tennisverbandes erteilt worden. Dabei gibt es aber mehrere Ungereimtheiten.

Djokovic unter Bedrängnis

Das australische Innenministerium hält unter anderem entgegen, dass nur genesene Australier mit Geimpften gleichgestellt werden. Diese Regelung gelte nicht für Ausländer. Seinen positiven PCR-Test soll Djokovic am 16. Dezember abgegeben haben, geht aus der 35-seitigen gerichtlichen Eingabe seiner Anwälte hervor. Er soll symptomfrei gewesen sein.

Es stellt sich allerdings die Frage, warum Djokovic nicht schon früher öffentlich gemacht hat, dass er zum zweiten Mal mit dem Coronavirus infiziert war. Erstmals war der 20-fache Grand-Slam-Turniersieger während seiner heftig kritisierten Adria Tour im Juni 2020 positiv getestet worden. Damals hatte Djokovic das Ergebnis selbst publik gemacht, dieses Mal nicht.

Zudem sorgen Fotos von Djokovic bei Auftritten für Diskussionen, die am Tag des angegebenen positiven PCR-Tests und an den Tagen danach aufgenommen wurden: Djokovic bei einer Veranstaltung der serbischen Post, wo er eine Briefmarke mit seinem Konterfei in die Kameras hält, Djokovic mit Kindern und Jugendlichen in seiner Tennis-Akademie und Djokovic bei einem Foto-Shooting der französischen Sportzeitung "L'Equipe" - nur zwei Tage nach dem nun ins Feld geführten positiven Coronatest und stets ohne Masken.

Quarantänebestimmungen in Serbien anders

Die Gesetzeslage in Serbien ist allerdings anders als in vielen anderen europäischen Ländern. So muss eine positiv getestete Person theoretisch nur dann in Quarantäne, wenn sie Krankheitssymptome hat und ein Gesundheitsamt dies explizit anordnet. Ob und wie das kontrolliert wird, ist unklar. Dazu bleibt die Frage, wann genau Djokovic seinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt hat. Laut den Regularien musste dieser bis 10. Dezember vorliegen. Der positive Test sechs Tage später hätte darauf dann keinen Einfluss mehr haben können.

Von Djokovic selbst gibt es nach wie vor keine öffentlichen Aussagen zu der Affäre. Am Freitag hatte sich der Serbe kurz bei Instagram geäußert und sich für die Unterstützung seiner Fans bedankt. Ansonsten wolle sich der Tennisstar wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern, hieß es aus seinem näheren Umfeld.

Djokovic fix ungeimpft

Immerhin ist sein Impfstatus nun geklärt. Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djokovic in der Befragung durch einen Beamten des australischen Grenzschutzes bei seiner Anreise angegeben habe, "nicht gegen Covid-19 geimpft" zu sein. Djokovic hatte um seinen eigenen Impfstatus seit Monaten ein Geheimnis gemacht.

Vor dem Hotel im Melbourner Stadtteil Carlton, in dem sich Djokovic nun den vierten Tag befand, versammelten sich am Sonntag erneut einige Demonstranten, um gegen das Festhalten von Menschen in der Einrichtung zu protestieren - darunter neben Impfgegnern und Fans des Tennis-Stars auch Flüchtlingsanwälte. Laut deren Angaben sollen aktuell 36 Flüchtlinge im Park Hotel festgehalten werden, einzelne davon seit bis zu neun Jahren. 

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