Doping

Botwinow wegen Falschaussage vor Gericht

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Zweifachem Olympia-Medaillengewinner drohen sogar bis zu 3 Jahre Haft.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen der " Soko Doping " muss sich der zweifache Olympia-Medaillengewinner Michail Botwinow am 7. September wegen falscher Zeugenaussage im Landesgericht Leoben verantworten. Der Ex-Langläufer hatte 2002 in Salt Lake City Silber über 30 Kilometer erkämpft, 2006 errang er über 50 Kilometer die Bronzemedaille. Die nunmehrige Verhandlung, bei der es für den mittlerweile 43-Jährigen um bis zu drei Jahre Haft geht, ist ein "Ableger" des Doping-Verfahrens gegen den ehemaligen ÖSV-Betreuer Walter Mayer .

Es geht wieder einmal um "Humanplasma"
Botwinow war am 15. September 2009 von der "Soko" als Zeuge zu den gegen Mayer gerichteten Doping-Vorwürfen befragt worden. Dabei gab Mayers ehemaliger Schützling unter Wahrheitspflicht an, er, Botwinow, sei nie in den Räumlichkeiten der umstrittenen Wiener Firma "Humanplasma" gewesen und habe sich dort niemals Blut abnehmen lassen.

Causa nach Leoben verlegt
Bei beiden Aussagen handelt es sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Wien um die Unwahrheit. Da die Anklagebehörde überzeugt ist, das auch beweisen zu können, hat sie gegen Botwinow einen Strafantrag eingebracht, der ursprünglich in Wien hätte verhandelt werden sollen. Die Causa wurde dann allerdings nach Leoben abgetreten.

Mayer soll nach Angaben einer bis 2008 bei "Humanplasma" tätigen Krankenschwester regelmäßig telefonisch Blutabnahme-Termine für Sportler fixiert und diese persönlich zu den Behandlungen begleitet haben. Mayer hat das in seinem Prozess, in dem er wegen zahlreicher Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt wurde, vehement abgestritten.

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