Kärntner Langläufer wurde wegen verbotener Methoden und Komplizenschaft in Turin 2006 vom int. Sportgericht für vier Jahre gesperrt.
Das österreichische Skilanglauf-Team hat als Folge des Doping-Skandals bei den Olympischen Spielen 2006 in Turin einen vierten Athleten verloren. Der Kärntner Jürgen Pinter erhielt nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Obersten Sportgerichtshofs (CAS) in Lausanne wegen des Besitzes einer verbotenen Methode sowie Komplizenschaft eine Sperre für vier Jahre, die rückwirkend ab 1. März 2006 gilt, und damit die Höchststrafe.
In "guter" Gesellschaft
Nachdem Martin Tauber, Johannes
Eder (beide ab 22.11.2007) und Roland Diethart (ab 19.2.2006) vom
Ski-Weltverband (FIS) für jeweils zwei Jahre gesperrt worden waren, wurde
nun auch der von der FIS nicht sanktionierte Pinter bestraft. Das
Internationale Olympische Komitee, das das genannte Quartett lebenslang von
Olympischen Spielen ausgeschlossen hat, und die Welt-Anti-Doping-Agentur
(WADA) hatten gegen den Freispruch des 29-Jährigen Berufung vor dem CAS
eingelegt und eine vierjährige Sperre verlangt.
Trotz Freispruchs nun gesperrt
Diesem Einspruch gab das
Sportgericht als höchste Instanz nun statt und sperrte mit Pinter
ausgerechnet jenen der vier ÖSV-Langläufer, der zuvor als einziger von der
FIS freigesprochen worden war, gemäß dem FIS-Anti-Doping-Reglement für
gleich vier Jahre. "Für mich gibt's nur eines, zusammenpacken", sagte der
Zeitsoldat und dreifache Familienvater Pinter und brach in Tränen aus. Er
ist der erste FIS-Athlet, der für vier Jahre gesperrt wurde. Die FIS wird
das Urteil akzeptieren, wie Generalsekretärin Sara Lewis bestätigte. Alle
Ergebnisse Pinters seit 2006 werden gestrichen.
"Verstehe das nicht"
Pinter fiel aus allen Wolken,
nachdem er die Entscheidung erfahren hatte. "Ich verstehe das überhaupt
nicht. Es wäre besser gewesen, wenn ich etwas getan hätte, dann wüsste ich
wenigstens, warum ich gesperrt werde", erklärte der Latschacher. Für ihn
wären zur Anfechtung der Strafe nur noch der Gang vor den Schweizer
Bundesgerichtshof und vor den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg
möglich. "Aber das kostet nur Nerven und Geld", erklärte Pinter, der erst
kürzlich ein neu gebautes Haus bezogen hat.
Jurist "entsetzt"
Pinters Anwalt Günther Riess würde
aus prinzipiellen Gründen gerne alle Rechtsmittel ausschöpfen. "Als Jurist
stellt es einem die Haare auf, wie auf hypothetische Annahmen eine derart
drakonische Strafe verhängt wird", sagte der Innsbrucker Rechtsanwalt.
Das Sportgericht sei dem Antrag der Prüfung des Inhalts der bei Pinter gefundenen Spritze - nach seinen Angaben handelte es sich um ein Vitaminpräparat - nicht nachgekommen. "Dann wäre ihre Argumentation zusammengebrochen", sagte Riess. Dass Pinter zudem der Besitz einer verbotenen Methode eines anderen Athleten als Mittäterschaft angerechnet werde, sei unverhältnismäßig. "Kein österreichisches Gericht würde das akzeptieren", erklärte Riess.
Langlauf-Team vor schweren Zeiten
ÖSV-Langlauf-Cheftrainer Bernd
Raupach sieht sich nach dem Verlust der Nummer zwei im Team der
Distanzläufer hinter Christian Hoffmann schweren Zeiten gegenüber. "Es ist
uns nahezu unmöglich, bei der WM ein schlagkräftiges Team an den Start zu
bringen", erklärte der Deutsche. "Es schaut so aus, als ob man alle
Athleten, die in Turin waren, blockieren will. Das geht weit darüber hinaus,
was angemessen ist." Die Jungen seien noch nicht reif für ständige Einsätze
im Weltcup ("Das wäre unverantwortlich, sie da zu verheizen"), zwischen
Hoffmann und Manuel Hirner als stärkstem nachdrängenden Läufer liegen zehn
Jahre Altersunterschied.