Ex-ÖSV-Trainer wäre bei Verurteilung im Doping-Prozess Kandidat für Fußfessel.
Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) entscheidet am (morgigen) Donnerstag, ob der ehemalige ÖSV-Trainer Walter Mayer zukünftig im Strafregister als rechtskräftig verurteilter Doping-Sünder aufscheinen wird. Selbst wenn das Urteil des Straflandesgerichts Wien vom August 2011 - 15 Monate teilbedingt - bestätigt werden sollte, hat der mittlerweile 56-Jährige gute Chancen, nicht ins Gefängnis zu müssen. Mayer wäre nämlich ein "klassischer" Fußfessel-Kandidat.
In erster Instanz schuldig
Der frühere ÖSV-Betreuer wurde in erster Instanz wegen zahlreicher Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz und das Arzneimittelgesetz schuldig erkannt. Den Großteil der verhängten Haftstrafe sah das Erstgericht Mayer unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Lediglich drei Monate wurden unbedingt ausgesprochen. Mayer legte dagegen volle Berufung ein.
Fußfessel statt Gefängnis?
Sollte er damit nun vor dem OLG abblitzen und das Urteil in Rechtskraft erwachsen, könnte Mayer den elektronisch überwachten Hausarrest beantragen und damit doch noch dem "Häf'n" entgehen. Die wesentlichste Voraussetzung würde der 56-Jährige jedenfalls erfüllen: Eine Fußfessel kommt für Straftäter infrage, die maximal zwölf Monate der über sie verhängten Strafe tatsächlich verbüßen müssen.
Darüber hinaus wären unter anderem ein ordentlicher Wohnsitz und ein regelmäßiges Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen. Der Fußfessel-Antrag wäre direkt bei der Justizanstalt, in der Mayer eine Zelle beziehen müsste, einzubringen. Ob er genehmigt wird, hätte die Anstaltsleitung zu entscheiden.
Aktuelle Beispiele
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solcher Antrag durchginge, scheint insofern hoch, als in jüngerer Vergangenheit in durchaus gravierenderen Fällen die Fußfessel ausgegeben worden ist. So ist etwa Ex-Konsumgeneraldirektor Hermann Gerharter in den Genuss des Hausarrests gekommen, der im BAWAG-Prozess in der sogenannten Plastiksackerl-Affäre zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt, ausgefasst hatte.
Dasselbe widerfuhr einem Wiener HTL-Lehrer, der sich regelmäßig an seiner Tochter vergangen hatte (drei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt), und einem Salzburger Hundeführer, der in den Jahren 2005 und 2006 ein damals 15 bzw. 16 Jahre altes Mädchen missbraucht und vergewaltigt hatte (zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt). Beide Männer verbrachten ein halbes Jahr im Hausarrest statt im Gefängnis.
Doping-Vorwürfe
Walter Mayer soll laut Ersturteil zwischen Dezember 2005 und Anfang 2009 zum Zwecke des Dopings im Sport Wachstumshormon-Präparate, anabole Steroide, EPO und mindestens 20 Packungen Dynepo in einer Menge erworben haben, die geeignet war, eine Gesundheitsgefährdung bei einer größeren Anzahl von Personen zu bewirken. Diese Mittel soll er an mehrere namentlich nicht mehr feststellbare Sportler weitergegeben und zudem für eine Senioren-Weltmeisterin im Langlauf einen Doping-Plan erstellt und diesen bis zum Februar 2009 überwacht haben.
Der 56-Jährige hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets vehement bestritten.