Der Südtiroler Christof Innerhofer ist am Donnerstag nach dem dritten Training für die Kitzbühel-Abfahrt mit einer Geldstrafe von 999 Schweizer Franken (807 Euro) belangt worden. Innerhofer war gestürzt, setzte seinen Lauf aber fort. Das ist laut Regel des Internationalen Skiverbands (FIS) nicht erlaubt, da es zu Gefahrensituationen auf der Piste kommen kann.
Als weitere Konsequenz darf Christof Innerhofer erst als 46. Läufer in die Abfahrt gehen, was die bedeutend empfindlichere Strafe für den Südtiroler ist. Er behält die Nummer, die ihm am Freitagabend zugelost wird, kommt aber erst nach Startnummer 45 an die Reihe.
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