31-jähriger WM- und Olympiateilnehmer muss mit einem Dopingverfahren rechnen.
Der Österreichische Ski-Verband (ÖSV) hat am Donnerstag die Suspendierung von Langläufer Harald Wurm mitgeteilt. "Nach erfolgter Akteneinsicht durch den Verband und dem daraus resultierenden Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass Wurm mit einem Dopingverfahren zu rechnen hat", hieß es in der ÖSV-Aussendung. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, werde Wurm "vom Verband ausgeschlossen".
Trainer streitet Vorwürfe ab
In den Ermittlungsakten wird laut ÖSV auch der Name von Trainer Gerald Heigl genannt. Heigl habe die Vorwürfe gegenüber dem Verband vehement dementiert und durch seinen Anwalt die Einstellung des Verfahrens beantragt. "Um die Mannschaft und den Verband nicht zu belasten, stellt Heigl aus Eigenem seine Trainiertätigkeit bis zur endgültigen Klärung ruhend", gab der ÖSV weiters bekannt.
Nächster Rückschlag für Langläufer
Beim 31-jährigen WM- und Olympiateilnehmer Wurm war am 25. August eine Hausdurchsuchung wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Bundesgesetz durchgeführt worden. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, dann wäre dies für die diesbezüglich bereits mehrfach betroffene Langlaufsparte des heimischen Ski-Verbandes eineinhalb Jahre nach dem Dopingfall von Johannes Dürr bei den Winterspielen in Sotschi der nächste schwere Rückschlag.
Vor Dürr hatten auch schon Olympiasieger Christian Hoffmann und der Skandal um die Langläufer und Biathleten bei den Olympischen Spielen 2006 in Turin für einen erheblichen Reputationsschaden gesorgt. Gegen Dürr, der wegen EPO-Dopings bis Februar 2016 gesperrt ist, waren bis zum heurigen Sommer strafrechtliche Ermittlungen wegen Dopingbetrugs gelaufen. Das Verfahren gegen den ehemaligen Teamkollegen von Wurm wurde schließlich im Juli diversionell erledigt, weil der vorher unbescholtene Dürr sich geständig gezeigt und Schadensgutmachung geleistet hatte.
Schadenersatz-Forderung
Der ÖSV betonte am Donnerstag, dass er "im Kampf gegen Doping sogar zusätzliche Tests bei der NADA in Auftrag gegeben" habe, "was mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist. Die Verbandsführung bedauert, dass trotz der großen Anstrengungen um Doping zu verhindern, vereinzelt Aktive trotzdem zu unerlaubten Mitteln greifen". Aufgrund des jüngsten Vorfalls um Wurm überlege die Verbandsführung deshalb, "bei künftigen Dopingvergehen von den betroffenen Aktiven Schadenersatz wegen Rufschädigung sowie die Rückerstattung der Ausbildungskosten zu verlangen".