Rufschädigung
Schröcksnadel plant Klage in Italien
05.10.2012
Urteilsbegründung nach Freispruch im Dopingprozess veröffentlicht.
Drei Monate nach seinem Freispruch im italienischen Doping-Prozess
wegen der Doping-Affäre bei den Olympischen Winterspielen in Turin 2006 plant ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel eine Gegenklage wegen Rufschädigung. Den Beschluss fasste er nach der Zustellung der 33-seitigen Urteilsbegründung gemeinsam mit seinem Anwalt Wolfgang Burchia am Freitag.
"Aus der Urteilsbegründung von Richterin Alessandra Danieli geht klar die Unschuld Schröcksnadels hervor. Im ganzen Verfahren gab es kein einziges Element, das ihn belasten konnte. Daher will der ÖSV-Präsident jetzt wegen Rufschädigung vorgehen und eine Entschädigung verlangen", berichtete Rechtsanwalt Burchia.
"Lasse mir das nicht gefallen"
"Für die Turiner Staatsanwaltschaft ist das Ergebnis des Prozesses eine Niederlage auf der ganzen Linie. Sie hätte von Anfang an erkennen können, dass dem Präsidenten nichts vorzuwerfen ist und ihn von Anfang an aus dem Verfahren ausklammern können", so Burchia. "Ich lasse mir das nicht gefallen", betonte Schröcksnadel. Sein Anwalt überlegt, auf welche Weise die Klage gegen den italienischen Staat eingebracht wird, ein zweigleisiges Vorgehen in Rom und in Brüssel ist möglich.
Perner-Anwältin will in Berufung gehen
Der Biathlet Wolfgang Perner war mit einem Jahr und sechs Monaten bedingter Haft sowie 23.000 Euro sanktioniert worden. Seine Pflichtverteidigerin Elena Ferrara will nun in die Berufung gehen. Der Prozess könnte Anfang kommenden Jahres in Turin stattfinden. Eine Haftstrafe drohe ihrem Mandanten nicht, da die Vorwürfe bereits im August 2013 verjährt sein werden, sagte sie. Die Pflichtverteidigerin beklagte, dass sich Perner bei ihr auch nach der Verurteilung am Ende des dreijährigen Dopingprozesses im piemontesischen Susa nie gemeldet habe. "Ich habe öfters Perner schriftlich gebeten, sich mit mir in Verbindung zu setzen, das hat er nicht getan", erklärte Ferrara.