Erfolg vor Gericht
Verleumdungs-Prozess: Freispruch für Mayer
10.07.2013
Richter erkannte keinen Vorsatz.
Ex-ÖSV-Trainer Walter Mayer ist am Mittwoch im Straflandesgericht Leoben vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen worden. Richter Robert Schwarzl glaubte zwar den Zeugen, dass Mayer im Zusammenhang mit Dopingverfahren falsch ausgesagt hatte. Doch er erkannte keinen Vorsatz, mit den Lügen die betreffenden Personen einer behördlichen Verfolgung auszusetzen. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig.
Am zweiten Verhandlungstag in Leoben wurden zwei Zeugen befragt, einer von ihnen war Humanplasma-Geschäftsführer Rudolf Meixner. Dieser bestätigte die Aussagen, die er bereits bei der Polizei gemacht habe, wonach er mit Mayer sehr wohl eine Geldübergabe in seinen Räumen in Wien gemacht habe. Der Ex-ÖSV-Trainer hatte das vor der nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) bestritten.
Lügen als Selbstschutz
Richter Schwarzl sprach Mayer im Zweifel frei, obwohl er den Zeugen glaubte und davon ausging, dass der 56-Jährige falsch ausgesagt hatte. Doch für eine Verurteilung ist zumindest ein bedingter Vorsatz notwendig. Das heißt, Mayer hätte wenigstens in Kauf nehmen müssen, dass die Zeugen wegen seiner Falschaussagen von den Behörden verfolgt werden könnten. Schwarzl sah Mayers Lügen aber eher als Selbstschutz denn als Versuch, andere zu belasten.
Walter Mayer wurde bereits rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er mehrfach gegen das Anti-Doping- und Arzneimittel-Gesetz verstoßen hatte. Nun ging es um angeblich falsche Aussagen, die er in Verfahren gegen andere Sportler, darunter den Ex-Langläufer Michail Botwinow, getätigt haben soll.