ÖADR reagierte damit auf rechtskräftige Verurteilung.
Ex-ÖSV-Trainer Walter Mayer ist von der Österreichischen Anti-Doping-Rechtskommission (ÖADR) lebenslang gesperrt worden. Wie die ÖADR am Dienstag in einer Aussendung mitteilte, schloss man sich damit der rechtskräftigen Verurteilung des 56-jährigen Salzburgers durch das Wiener Oberlandesgericht am 11. April dieses Jahres an. Dieses hatte eine Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verhängt.
Die Sperre wurde laut Mitteilung ausgesprochen, "da er (Anm.: Mayer) zwischen Sommer 2008 und Februar 2009 für eine Athletin einen Doping-Plan erstellte, die dafür notwendigen verbotenen Substanzen und Gerätschaften beschaffte sowie die Zuführung an die Athletin organisierte und überwachte". Weiters habe der einstige Erfolgstrainer der österreichischen Langläufer verbotene Substanzen "zwischen Dezember 2005 und August 2008 an nicht mehr genau feststellbare Sportler" weitergegeben, hieß es in der Begründung.
In dem Schreiben nahm die ÖADR ausdrücklich Bezug auf die Bestimmungen der "FIS Anti Doping Regulations" des Internationalen Skiverbandes (FIS) und des World Anti Doping Codes. Demnach gelten Sachverhalte, die durch die Entscheidung eines Gerichts oder des zuständigen Berufs-Disziplinargerichts festgestellt worden sind und die nicht Gegenstand eines laufenden Rechtsbehelfsverfahrens sind, als unwiderlegbare Beweise, es sei denn, der Beschuldigte kann nachweisen, dass die Entscheidung gegen die Grundsätze des natürlichen Rechts verstoßen hat.
Dadurch sei die Sachlage dermaßen klar gewesen, dass man ohne weiteres Beweisverfahren eine vorläufige Entscheidung treffen konnte, hieß es in der ÖADR-Aussendung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Mayer kann in den kommenden vier Wochen Einspruch erheben.