Strafe reduziert
Zwei Jahre Sperre für Doping-Sünder Hoffmann
18.07.2012
Die Schiedskommission verkürzte die Sperre um vier Jahre.
Die Doping-Sperre von Ex-Langläufer Christian Hoffmann ist am Dienstag von der unabhängigen Schiedskommission von sechs auf zwei Jahre reduziert worden. Der Oberösterreicher wurde in vier der fünf Anklagepunkte freigesprochen, bemüht sich aber weiter um vollständige Weißwaschung seiner Weste. Laut Rechtsanwalt Hans-Moritz Pott plant sein Mandant den Gang zum Obersten Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne. "Er will seine Ehre wieder herstellen", sagte der Jurist.
Das fünfköpfige Gremium der Unabhängigen Schiedskommission unter dem Vorsitz von Peter Döller kam im Überprüfungsverfahren zum Ergebnis, dass Hoffmann, der 30-km-Olympiasieger von 2002, gegen die Anti-Doping-Bestimmungen durch Anwendung einer verbotenen Methode verstoßen hat, wofür er mit zwei Jahren Sperre belegt wurde. Verstöße "des (Mit)Besitzes von Gerätschaften zum Zwecke des Dopings im Sport" und des "Handels mit bzw. der Verabreichung von verbotenen Methoden durch Überlassung von Gerätschaften zum Zwecke des Dopings im Sport an andere Sportler" konnten aber nicht festgestellt werden, hieß es in einer Aussendung der NADA am Dienstag.
"Das ist mehr als ein Teilerfolg, es waren fünf Anklagepunkte und in vier ist er freigesprochen worden. Ein Punkt ist übriggeblieben und Herr Hoffmann wird versuchen, auch diesen Punkt noch zu bekämpfen", meinte Pott. Besagter Punkt sei eben jener, dass Hoffmann zwischen 2003 und 2005 bei Humanplasma gewesen sein soll, was als Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien gewertet wurde. "Es gibt keinen genauen Zeitpunkt und keine Zeugenaussage gegen uns. Die Aussagen, die verwertet wurden, stammen aus den Verfahren gegen Mayer und Matschiner." Die vorgeladenen Zeugen, darunter Humanplasma-Geschäftsführers Rudolf Meixner, seien aber nicht erschienen, sodass keine Befragung möglich gewesen sei.
Hoffmann wurde also sowohl vom Verdacht des Zentrifugenmitbesitzes (2007 - 2008) freigesprochen, als auch davon, dass er unmittelbar vor seinem Olympiarennen 2002 in Salt Lake City eine Infusion bekommen haben soll. Wie Hoffmann hat auch die NADA Austria, der nationale und internationale Fachverband und Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) nun die Möglichkeit, die Überprüfung der Entscheidung vom Dienstag beim Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) zu beantragen.
Die Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria) hatte Hoffmann am 5. Dezember 2011 mit einer Sperre von sechs Jahren belegt, beginnend mit 11. Dezember 2009. Diese Entscheidung wurde im eingeleiteten Überprüfungsverfahren revidiert. Der Mühlviertler hatte nach seiner Suspendierung am 31. Dezember 2009 seinen Rücktritt vom Wettkampfsport erklärt.