Paukenschlag in der Leichtathletik: CAS gab Einspruch der Russin statt.
Weitspringerin Darja Klischina hat einen Sieg vor Gericht errungen und darf nun doch als einzige russische Leichtathletin an den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro teilnehmen. Der Internationale Sportgerichtshof CAS gab am Montag dem Einspruch der Athletin gegen ihren Ausschluss durch den Leichtathletik-Weltverband IAAF statt.
Nach einer vierstündigen Anhörung am Sonntagnachmittag entschied das Ad-hoc-Gremium des höchsten Sportgerichts noch mitten in der Nacht auf Montag zugunsten Klischinas.
In einer ersten Begründung des Gremiums, das während Olympischer Spiele dringende Fälle schnell entscheiden muss, hieß es: "Die Athletin hat sachdienlich begründet, dass sie während der "relevanten Zeit" Subjekt von vollständig konformen Dopingkontrollen - innerhalb und außerhalb der Wettbewerbe - außerhalb Russlands war", hieß es in dem kurzen Statement. Eine ausführliche Begründung ihres Urteils wollen die Richter nachliefern.
Erst Sonderrecht, dann Ausschluss
Damit ist die 25-Jährige bei der Weitsprung-Qualifikation am Dienstag startberechtigt. Die übrigen russischen Leichtathleten sind wegen systematischen Dopings in dem Land von den Spielen ausgeschlossen.
Die IAAF hatte Klischina als einziger russischen Leichtathletin zunächst das Olympia-Startrecht eingeräumt, weil sie seit drei Jahren in den USA lebt und damit - wie zunächst angenommen -, nicht in das Doping-System ihres Landes eingebunden war. Auf Grundlage neuer Informationen entzog die IAAF der Sportlerin dann aber das Sonderstartrecht wieder. Die ARD hatte am Sonntag berichtet, dass Doping-Proben von Klischina in Russland entdeckt worden sein sollen, die mutmaßlich illegal geöffnet wurden.
Klischina hatte gegen diese Entscheidung Einspruch beim CAS eingelegt. "Im Moment kann ich mich nur von einem System betrogen fühlen, dem es nicht darum geht, den Sport sauber zu halten und die breite Masse der Athleten zu unterstützen, sondern Siege außerhalb der Sportarenen zu erzielen", schrieb sie auf Facebook.
Entscheidung "noch immer gültig"
Das Ad-hoc-Komitee betonte ausdrücklich, dass es die Wettkampfregeln der IAAF berücksichtigt habe. Daher seien die Richter zu dem Schluss gekommen, dass die frühere Entscheidung des Leichtathletik-Weltverbandes, Klischina ein Sonderstartrecht einzuräumen, "noch immer gültig ist - trotz der von Prof. McLaren eingebrachten zusätzlichen Informationen".
In ihrem Bericht hatten die Ermittler der Welt-Anti-Doping-Agentur am 18. Juli Russland staatlich gesteuertes Doping vorgeworfen. Es gebe zahlreiche gravierende Belege für die Verwicklung von staatlichen Stellen in den Sportbetrug auf, sagte WADA-Chefermittler Richard McLaren.
So seien im Moskauer Anti-Dopinglabor über Jahre hinweg positive Proben verschwunden, um gedopte russische Athleten zu schützen. Das russische Sportministerium habe die Manipulationen überwacht, sagte McLaren.
Russland feiert Urteil
Russische Sportfunktionäre haben die Starterlaubnis für Klischina als wichtigen Sieg gefeiert. "Die Gerechtigkeit hat triumphiert", sagte der Chef des Sportausschusses im Parlament, Dmitri Swischtschjow, am Montag der Agentur Tass. "Jetzt müssen wir uns beruhigen und Dascha viel Erfolg wünschen", sagte Sportminister Witali Mutko der Agentur Interfax.
Die 25-jährige Klischina kann an der Weitsprung-Qualifikation (Dienstag) teilnehmen. "Das Gericht hat verstanden, dass es keinerlei Fakten über irgendwelche Verstöße gab", sagte Swischtschjow. Der frühere Chef des nationalen Leichathletikverbandes (WFLA), Walentin Balachnitschjow, zeigte sich erfreut. Er habe nicht mit dieser Entscheidung gerechnet, sagte er.
Der ganze Vorfall sehe aus, als stünden politische Motive dahinter, meinte Balachnitschjow. Die Führung in Moskau bewertet die massiven Doping-Vorwürfe als politische Kampagne gegen Russland.