Burgenland will Gatterjagd beibehalten

27.10.2020

Das Aus für die Jagd in umzäunten Gebieten im Burgenland per Gesetz für das Jahr 2023 beschlossen, kommt doch nicht.

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Im Jahr 2017 trat im Burgenland ein neues Jagdgesetz in Kraft. Die damalige Agrarlandesrätin Verena Dunst erklärt damals: "Das neue Jagdgesetz wurde ausschließlich von Spezialisten aus Land- und Forstwirtschaft Jägern und Juristen ausgearbeitet. Ziel war es, den Interessen der Jäger, Waldbesitzer, Bauern, Tier und Umweltschützer gerecht zu werden. Jetzt liegt ein ausgewogenes modernes und für alle Beteiligten transparentes Jagdgesetz vor." Dunst wollte damals die Gatterjagd "am liebsten gänzlich verbieten". Dieses Verbot war zur damaligen Zeit "verfassungsrechtlich nicht möglich". Dafür wurden die Regeln für die damals insgesamt acht Jagdgatter des Landes verschärft und unter, wie es damals hieß"sehr strengen behördlichen Regulierungen" gestellt.

Auf Druck der Grünen und des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) kam es dann doch noch zu einem Gatterjagd-Verbot, das im Jänner 2023 endgültig in Kraft treten sollte. Doch nun wird das Jagdgesetzt 2017 von der im Land regierenden SPÖ novelliert und das Jagdgatter-Verbot wieder aufgehoben. Ende 2020 soll diese Jagd in umzäunten Gebieten, die den darin gehaltenen Wildtieren keine Fluchtwege offen lassen, wieder per Gesetz möglich werden. Davon profiteren die bestehenden Gatterjagden Burgenlands. Die Errichtung neuer Jagdgatter ist hingegen verboten.

Die dahingehende Novellierung des regionalen Jagdgesetzes wird unter anderem so begründet: "Mit der Möglichkeit, dass höhere Wildstände bestehen können, fällt mehr Wildfleisch an. Das hat den Effekt der Stärkung des regionalen und wertvollen Produkts Wildbret und damit einhergehend der regionalen Wertschöpfung." Eine für den VGT unverständliche Begründung. "Die Menge an Wildbret soll ernsthaft die Begründung dafür sein, dass es keine neuen Jagdgatter gibt, aber die alten bestehen bleiben dürfen?", wundert sich VGT-Obmann Martin Balluch über die politische Kehrtwende der SPÖ-Landesregierung in dieser Frage. Er erkennt in der Gatterjagd eine andere Wertschöpfung: Diese beseht, so Balluch, "bei der Gatterjagd besteht in der Bezahlung für den Abschuss, für die Lust am Töten und an der Trophäe." Denn, so der VGT-Obmann, "zahlt man bis 22.000 Euro für den Abschuss von einem Hirsch" in den Jagdgattern des Burgenlandes.

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Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 1. November, 18:30 Uhr.
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