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Unsere Tiere

Grauenhafte Zustände für Schweine

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Eine Schweinemast im Bezirk Mistelbach hält 3.000 Tiere u.a. in jenem System, das die ÖVP und die Tierindustrie als „Alternative“ zum (unstrukturierten) Vollspaltenboden verkaufen.

Auf das kleine Wörtchen unstrukturiert kommt es an. § 18 (2a) des Tierschutzgesetzes sei ein Verbot der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden, will man uns weismachen, aber dieser Paragraph lautet wörtlich: Die Haltung von […] Mastschweinen auf unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich ist verboten. Der strukturierte Vollspaltenboden ist also weiterhin für immer erlaubt, schrieb der Vereiin gegen Tierfabriken nachdem ein weiterer skandalöser Betrieb mit einer solchen Haltung entdeckt wurde. Wie ein solcher Vollspaltenboden aussieht und was er für Auswirkungen auf die Schweine hat, hat der VGT kürlich veröffentlicht. Aufnahmen aus derartigen Buchten von einer Schweinemast mit 3.000 Tieren im Bezirk Mistelbach, NÖ, wurden dem Verein zugespielt.

VGT zeigt Missstände in Schweinehaltung an 

Auch wenn ein Teil des Spaltenbodens nur die Hälfte der Spalten hat – das sei die Struktur – leiden die Schweine völlig unverändert. Die Fotos zeigen abgebissene Schwänze, Schwielen und entzündete Gelenke an den Beinen, aber auch rot geschwollene Augen, Blutohren, tote Tiere, blutige Wunden, Husten und zahlreiche Fälle von Eingeweidebrüchen (Hernien). Zustände also, wie im konventionellen unstrukturierten Vollspaltenboden auch, für die Tiere gibt es keinen merkbaren Unterschied. Der VGT hat Anzeige wegen Tierquälerei erstattet.

Balluch kritisiert weiterhin mangelhafte Umsetzung des Vollspaltenboden-Verbots 

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist entsetzt: Der Vollspaltenboden sei bereits für Neu- und Umbauten verboten, hat es geheißen. Doch in Wahrheit ist nur der unstrukturierte Vollspaltenboden verboten worden. Das, was euphemistisch als Struktur und Funktionsbereich bezeichnet wird, stellt sich als für die Schweine völlig irrelevant heraus. Auf diesem Vollspaltenboden Neu leiden sie aufs Haar gleich, wie am bisherigen Vollspaltenboden. Es macht keinen Sinn, diese Systeme verschieden zu bezeichnen.
Und Balluch weiter: Wir lassen uns nicht länger zum Narren halten. Man kann die Bevölkerung nicht derart betrügen. Es muss jetzt ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens her, das diesen durch einen weich eingestreuten, planbefestigten Liegebereich ersetzt. Nur so lassen sich die in unserer Aufdeckung ersichtlichen Verletzungen vermeiden, nur dann kann das routinemäßige Schwanzkupieren beendet werden, das nicht nur in Österreich, sondern auch in der gesamten EU verboten ist. Und nur dann gibt es einen physisch angenehmen Liegebereich, der gesetzlich vorgeschrieben wäre, was aber von sämtlichen Behörden ignoriert wird. Wie viele Aufdeckungen braucht es noch, bis die ÖVP zur Vernunft kommt? Das Schweineleid muss enden!

Ein Rückschritt im Tierschutz! 

Der Vorschlag der ÖVP zum Auslaufen der Vollspaltenböden ist aus Tierschutzsicht abzulehnen 

Über den Vorschlag der ÖVP zum Auslaufen des Vollspaltenbodens bzw. der vom VfGH eingeforderten kürzeren Übergangsfrist ist auch VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck nicht erfreut:

"Der Vorschlag der ÖVP zum Auslaufen der Vollspaltenböden ist aus Tierschutzsicht abzulehnen. Für Ställe, die vor 2013 errichtet wurden, eine Übergangsfrist bis 2036, für nach 2013 gebaute bis 2040 – das ist wirklich reine Kosmetik und äußerst fragwürdig, ob dies im Sinne des Erkenntnisses des VfGH ist. Wir fordern eine möglichst kurze Übergangsfrist bis 2030; alles andere ist für die Tiere, die ihr Leben lang auf tierquälerischen Vollspaltenböden stehen müssen, einfach inakzeptabel. Statt Veränderungen in kleinen Schritten muss endlich ein konkreter Vollspaltenboden-Ausstiegsplan vorgelegt werden, der zeitnahe Umbaumaßnahmen festlegt und einen Umstieg der Landwirtinnen und Landwirte so früh wie möglich auch finanziell unterstützt. 

Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 09.06.2024, hier in voller Länge sehen.

Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 16.06.2024, 18:30 Uhr  

Außerdem muss es endlich Klarheit über die künftigen Standards in der Schweinehaltung nach Auslaufen der Übergangsfrist geben. Es bringt den Tieren gar nichts, wenn sie auf Vollspaltenböden 2.0 stehen, deren Spalten nur etwas weiter auseinander liegen, wie es durchaus im Raum steht. Die neuen Standards müssen vielmehr einen verpflichtend mit Stroh eingestreuten Liegebereich und doppelt so viel Platz umfassen. Ohne diese zentralen Kriterien für mehr Tierwohl ist ein bloßes Vollspaltenverbot nämlich wertlos."

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