Absurde Ausreden sorgten dafür, dass ein Jäger in Oberösterreich keine Konsequenzen aus Tierquälerei mittels Lebendfallen ziehen muss.
Ein aufmerksamer Wanderer hat eine Falle im Sandtal entdeckt, die ihn stutzig gemacht hat: Eine lebende Taube war darin gefangen. Er informierte die Tierschützer des Vereins Respekt Tiere, die sich aus Salzburg Richtung Bezirk Braunau machten, um sich die Gegebenheiten vor Ort anzusehen.
Der Verein Respektiere informierte umgehend die Polizei und zeigte den Vorfall auch bei der zuständigen Behörde in Braunau an. Ermittelt wird aber nicht, wie Staatsanwalt Alois Ebner gegenüber der OÖN berichtete. Der Angezeigte gab an, die Fallen aufgrund einer Rattenplage aufgestellt zu haben. Die Tauben seien von selbst in die Falle geflogen. Weil man aufgrund der Polizeierhebung nicht mehr feststellen kann, ob die Tauben eingesperrt worden sind oder wirklich von selbst in die Falle geflogen sind, soll es kein Ermittlungsverfahren geben.
Dienstaufsichtsbeschwerde: RespekTiere protestiert gegen Einstellung der Ermittlungen
Die letzte Entwicklung, nach welcher die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte, weil „die Tauben vielleicht von selbst in die Fallen gelangt waren“, erboste nicht nur den Tierschutzverein. Im Gegenteil, sie führte zu einem großen Aufschrei. Nachdem RespekTiere bereits eine schriftliche Beschwerde bei der Volksanwaltschaft einlegte, diese sich aber als „nicht zuständig“ sieht, ist der Verein einen Schritt weiter gegangen – RespekTiere reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft Linz ein. Auch bei dem Landes- und Bundeskriminalamt liegt die Anzeige auf.
Fallenfang ist immer grausam. Eine besondere Ausformung dieser abscheulichen Jagdvariante sind die so genannten Lebendköderfallen. Das Prinzip dieser Methode ist es, lebende, in Fallen gesperrte Tiere als Lockmittel einzusetzen. Dabei handelt es sich entweder um artgleiche Tiere oder um Beutetiere, die, um längere Zeit „benutzt“ werden, in einem abgetrennten Fallenabteil eingeschlossen sind, d.h. nicht vom gefangenen Tier getötet werden können.