Pferde in Island

Kommt endlich das Ende für Blutfarmen?

05.06.2023

Kommt das Ende für Blutfarmen in Island? Einer Pressemitteilung der Animal Welfare Foundation und dem Tierschutzbund Zürich zufolge könnte es tatsächlich das Ende dieser grausamen Tierqual sein.

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Island verletzt weiterhin EU-Tierschutzstandards - die Europäische Freihandelsassoziation(EFTA-Behörde) setzt eine Antwortfrist und erwägt ein Rechtsverfahren

Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) fordert in einem Mahnschreiben die isländische Regierung auf, die für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geltenden Tierschutzbestimmungen einzuhalten. Auslöser der Kritik sind die Antworten der isländischen Regierung auf ein ESA-Schreiben vom April 2022. Aktiv wurde die ESA aufgrund einer Beschwerde von Tierschutzbund Zürich (TSB) und Animal Welfare Foundation (AWF). Anlass waren neue Recherchen über sogenannte Blutfarmen in Island und die massiven Blutentnahmen bei trächtigen Stuten für die Gewinnung des Fruchtbarkeitshormons PMSG. „Die ESA folgt unserer Beschwerde, die sich auf offensichtliche Verstöße gegen geltendes EWR-Recht bezieht. Die Genehmigungen der Blutentnahmen durch die Veterinärbehörde MAST sind rechtswidrig“, so Sabrina Gurtner, Projektleiterin Pferde beim TSB und der AWF.

PMSG-Hormon

Das PMSG-Hormon wird zur Steigerung und Steuerung der Fruchtbarkeit bei Nutztieren eingesetzt. Um es zu gewinnen, wird trächtigen Stuten fünf Liter Blut pro Woche über zwei Monate abgenommen. Diese Menge entspricht rund 15-20 % ihres Blutvolumens. „Hierzu werden die halbwilden Pferde zusammengetrieben, mit Gewalt in Blutentnahmeboxen fixiert und ihr Kopf unnatürlich nach oben gebunden, damit das Blut schneller in die Kanister fließt“, beschreibt Sabrina Gurtner den Prozess.
In einer gemeinsamen Beschwerde mit Eurogroup for Animals und 14 weiteren internationalen Tierschutzorganisationen haben TSB und AWF im März 2022 die EFTA-Überwachungsbehörde ESA über die PMSG-Gewinnung in Island informiert. Kern der Kritik ist, dass die im EWR-Raum geltende EU-Richtlinie 2010/63 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere nicht eingehalten wird. Rechtlich gesehen werden Blutentnahmen zur Herstellung von Arzneimitteln als Tierversuche eingestuft.
„Die EU-Richtlinie gibt klar vor, dass Tiere nur dort für wissenschaftliche Zwecke und die Produktion von Arzneimitteln eingesetzt werden dürfen, wo es keine Alternativen gibt“, erklärt Sabrina Gurtner. „Die Blutfarmen haben keine Berechtigung mehr, denn es gibt Alternativen für den Einsatz von PMSG durch hormonfreie Methoden oder synthetische Präparate.“ , so Gurtner.

Überwachungsbehörde ESA wurde bereits aktiv

Als Mitglied der EFTA (Europäischen Freihandelsassoziation) muss Island die Vorschriften des EWR befolgen. Deshalb wurde die Überwachungsbehörde ESA aktiv und hat im April 2022 die isländische Regierung um eine Stellungnahme gebeten. Kurz darauf erließ die isländische Regierung eine neue Verordnung. „Diese Verordnung legalisiert lediglich die bisherige Praxis, für die betroffenen Stuten hat sich nichts verändert“, kritisiert Sabrina Gurtner das Verhalten der isländischen Regierung. „Die entnommene Blutmenge wurde nicht reduziert, weiterhin werden halb-wilde Pferde eingesetzt und dieselben heruntergekommenen Blutentnahmeboxen verwendet.“

Das sieht die ESA ähnlich und kritisiert, dass die neue Verordnung die EU-Vorgaben zum Schutz der Tiere nicht umsetzt. Die EU-Richtlinie 2010/63 gibt vor, dass der Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke reduziert werden muss mit dem Ziel, dass letztendlich keine Tiere mehr eingesetzt werden.

Rechtswidriges Handeln Islands

ESA kritisiert weiter, dass kein Mitgliedsland des EWR ein derartiges Projekt genehmigen darf, bevor eine umfassende Projektbeurteilung stattgefunden hat, um den Einsatz und das Leiden der Tiere auf ein Mindestmaß zu reduzieren und wo immer möglich zu vermeiden. Weiter kritisiert die Behörde, dass in der isländischen Verordnung Globalgenehmigungen gestattet sind. Die ESA fordert jedoch, dass jeder Teilnehmer am Prozess, wie z. B. die Züchter, jeweils die Bedingungen der EU-Richtlinie 2010/63 erfüllt.

Mögliche zukünftige rechtliche Schritte

Die isländische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, auf die Kritik der ESA zu reagieren. Die ESA behält sich ausdrücklich vor, bei nicht zufriedenstellender Antwort auch rechtliche Schritte gegen Island einzuleiten.

„Größer könnte der Imageschaden für Island nicht sein. Die Verordnung vom letzten Sommer zeigt, dass die isländische Regierung den Interessen der Blutgeschäftbetreiber folgt und dafür sogar bereit ist, geltendes EWR-Recht zu ignorieren. Das ESA-Mahnschreiben ist ein Schlag ins Gesicht. Ob Island mit einem blauen Auge davonkommt, hängt jetzt ab von der Reaktion auf die Kritik der EFTA-Behörde“, zeigt sich Sabrina Gurtner skeptisch.

Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 04. Juni 2023, hier in voller Länge sehen.

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