Der neue Österreichische Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung wurde beschlossen. Damit wird der seit 2010 bestehende naBe-Aktionsplan ab 01. Juli 2021 abgelöst.
Am 23. Juni wurde der Aktionsplan „Nachhaltige Beschaffung“ von der österreichischen Bundesregierung beschlossen. Dieser soll regeln, wie und in welcher Qualität künftig aus öffentlicher Hand eingekauft wird und ist somit ein wichtiges Instrument für mehr Tierwohl. Die geplanten umfassenden Maßnahmen mit dem Ziel der Klimaneutralität können sich durchaus sehen lassen und sorgen aus Tierschutzsicht für Freude, zeigen aber auch auf, wo nach wie vor großer Aufholbedarf herrscht.
Bio-Anteil soll auf 55 Prozent angehoben werden
Insgesamt 16 Kategorien weist der neue Aktionsplan auf, eine davon befasst sich mit der öffentlichen Beschaffung von Lebensmitteln und gibt Kriterien für tierfreundlichere Speisepläne vor. Ab dem Jahr 2023 muss ein Viertel der verwendeten Lebensmittel „bio“ sein, der verpflichtende Anteil steigt bis 2030 auf 55%. In diesem Aktionsplan fließen auch die Anliegen des Tierschutzvolksbegehrens ein. Damit wird dessen Wirksamkeit bestätigt.
„Der Aktionsplan ist ein großer Schritt in Richtung mehr Tierwohl in der öffentlichen Beschaffung. Eine große Schwäche bleibt aber, dass er lediglich für die Beschaffung in den Ministerien verpflichtend ist. Eine Ausweitung der verpflichtenden Umsetzung auf Länder, Städte und Gemeinden wäre hier im Sinne des Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes unbedingt erforderlich. Nur so können die für Landwirte so wichtigen Abnahmegarantien erreicht werden, um langfristig in bessere Haltungssysteme investieren zu können “, so Veronika Weissenböck von Vier Pfoten dazu.
Aktionsplan mit Lücken im Bereich Tierwohl
Trotz starker Kriterien bleibt das Tierwohl an vielen Stellen auf der Strecke. Die Anforderungen des Österreichischen Tierschutzgesetzes und der 1. Tierhaltungsverordnung als Standard heran zu ziehen, welche aus Tierschutzsicht noch zahlreiche Baustellen beinhalten, reicht nicht aus. So sind beispielsweise die betäubungslose Ferkelkastration sowie das betäubungslose Schwanzkupieren bei Lämmern immer noch erlaubt und bedeuten für die Tiere Schmerz und Leid. Zum Bedauern von Tierschützern werden diese Praktiken im Aktionsplan genauso wie die Anbindehaltung bei Rindern nicht ausgeschlossen.
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Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 11. Juli 2021, 18:30 Uhr.