Neue Regeln für Tiertransporte und Küken
10.01.2022
Zum 1. Januar sind in Deutschland mehrere Gesetzesänderungen zu Tierschutz in Kraft getreten.
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Diese sehen unter anderem den Ausstieg aus der Tötung männlicher Küken und strengere Regeln für inländische Tiertransporte vor.
Im Mai letzten Jahres hatten der deutsche Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Tierschutzgesetzes verabschiedet, die das routinemäßige Töten männlicher Küken ab 2022 verbietet. Die Gesetzgeber:innen reagierten damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Praxis als unzulässig erklärt hatte.
Küken-Töten ab sofort unzulässig
Deutschland ist damit, laut einem Euractiv-Bericht, neben Frankreich das erste Land weltweit, in dem ein solches flächendeckendes Verbot wirksam wird. Der französische Landwirtschaftsminister hatte im Juli 2021 angekündigt, das Kükentöten ebenfalls ab Januar verbieten zu wollen.
Laut Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) werden in Deutschland bisher zirka 45 Millionen männliche Hühnerküken jährlich nach dem Schlüpfen getötet. Grund hierfür ist, dass nur weibliche Küken später als Legehennen genutzt werden können, während die für die Produktion von Eiern gezüchteten Hühnerrassen gleichzeitig weniger geeignet für die Fleischproduktion sind.
Die deutsche Geflügelwirtschaft warnte angesichts des Verbots vor ungleichen Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt und forderte ein EU-weites Vorgehen.
Deutschland und Frankreich hatten im Juli in einem gemeinsamen Positionspapier ein EU-weites Verbot gefordert und andere Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, ihrem Beispiel zu folgen. Der Vorschlag stieß allerdings auf erheblichen Widerstand aus einigen Mitgliedstaaten und blieb bisher erfolglos.
Um trotzdem die Abwanderung von Betrieben ins Ausland zu verhindern, setzt das Bundeslandwirtschaftsministerium nach eigenen Angaben darauf, Alternativen zu schaffen, die das Kükentöten überflüssig machen. Seit 2008 habe das Ministerium hierzu mit mehreren Millionen Euro entsprechende Verfahren und Initiativen unterstützt.
Die Tötung männlicher Küken kann dabei auf unterschiedliche Weise vermieden werden. Durch eine Geschlechtsbestimmung noch im Brutei kann beispielsweise bei Eiern, aus denen sich männliche Küken entwickeln werden, die Bebrütung frühzeitig abgebrochen und die Eier aussortiert werden.
Das BMEL fördert außerdem die Züchtung von sogenannten Zweinutzungshühnern, bei denen die weiblichen Tiere als Legehennen und die männlichen zur Fleischproduktion genutzt werden können.
Neue Höchstdauer für Tiertransporte
Mit der Änderung der Regeln zu inländischen Tiertransporten ist noch eine weitere Neuerung im Tierschutzbereich zum 1. Januar in Kraft getreten.
Wenn nicht sichergestellt ist, dass die Außentemperatur während der gesamten Fahrt höchstens 30 Grad Celsius beträgt, dürfen demnach Schlachttiere innerhalb Deutschlands nicht länger als 4,5 Stunden transportiert werden.
Die geänderte Tierschutz-Transportverordnung sieht außerdem Bußgelder bei Verstößen gegen die Bestimmungen zur Höchstdauer und den Transportbedingungen vor.
Die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte die Änderungen Ende November angekündigt. Ziel müsse es sein, “die Standards europaweit verbindlich anzuheben”, sagte Klöckner zur Vorstellung der neuen Regeln.
Auf europäischer Ebene überprüft und überarbeitet die EU-Kommission momentan die Regeln für Tiertransporte innerhalb der EU sowie in Drittländer.
Ein Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments hatte im Dezember in seinem Abschlussbericht erhebliche Mängel bei der Umsetzung der bestehenden Regeln festgestellt und die Kommission aufgefordert, die Vorschriften zu verschärfen.
Die Abgeordneten schlugen unter anderem vor, die Dauer von Tiertransporten auf acht Stunden zu begrenzen. Das Limit soll allerdings nur für bestimmte Arten von Tieren gelten.
Im Gegensatz zur Europäischen Transportverordnung in ihrer bisherigen Form werden durch die neuen Vorgaben in Deutschland auch Transporte mit einer Dauer von unter acht Stunden reglementiert.
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