Schächtungen nicht gesetzeskonform
27.09.2021
Aufnahmen von rituellen Schlachtungen aus zwei Betrieben in NÖ belegen massive Kontrolldefizite, decken Tierschützer:innen auf.
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"Schafe werden an den Ohren und Beinen geschleift, auf den Boden geworfen und niedergedrückt. Ihr Hals wird gestreckt – ein Schlachthofmitarbeiter beginnt, an der Kehle herumzuschneiden. Erst nach mehrmaligem „Hin- und Hersäbeln“ beginnen die Tiere, stark zu bluten. Eine Betäubung erfolgt nicht. Qualvoll sterben die Schafe bei vollem Bewusstsein am Blutverlust. Amtliche Kontrollorgane sind nicht zu sehen." So stellt sich die Mehrheit der mehrtägigen Langzeit-Videoaufnahmen aus einem Betrieb im Bezirk Korneuburg dar, die der Verein gegen Tierfabriken ( VGT) gemeinsam mit dem Verein RespekTiere am 21. September veröffentlichte.
Diese deutlichen Übertretungen des Tierschutzgesetzes und der Schlachtverordnung fanden in Abwesenheit der Schlachthof-Tierärzt:innen statt, heißt es vom VGT dazu. Dabei sind diese verpflichtet, bei jeder so genannten „rituellen Schlachtung“ anwesend zu sein. Die gesetzlichen Regelungen seien dafür sind eindeutig: Tiere müssen unmittelbar nach dem Schnitt betäubt werden und Schlachtungen dürfen nur in Anwesenheit der amtlichen Kontrollorgane stattfinden, kommentiert die Organisation.
Behördliches Kontrollversagen
Die Herkunft der Videos und Bilder erklärt der VGT so: "Zwei Tage lang wurde im Juli bei den besonders starken Schlachttagen im Betrieb (zum muslimischen Opferfest) verdeckt aufgezeichnet. Das Unglaubliche daran: Für wenige Stunden am Vormittag sind die Tierärzt:innen zu sehen – in dieser Zeit werden die Tiere betäubt. Doch noch vor Mittag verschwinden die Kontrollorgane einfach. Sie sind bis zum Abend nicht mehr zu sehen. Hunderte Schafe wurden über diese zwei Tage ohne Betäubung und ohne Kontrolle getötet."
In einem zweiten Betrieb im Bezirk Wr. Neustadt sind Kontrollorgane während des gesamten Schlachttages nicht zu sehen! Auch dort zeigten VGT und RespekTiere Übertretungen an. Betäubungen wurden zwar in den meisten Fällen durchgeführt, aber oft zu spät.
Tierärzt:innen müssen Bescheid gewusst haben
Rituelle Tötungen müssen mit einer genauen Anzahl an Tieren der Bezirksbehörde gemeldet und von ihr bewilligt werden. Die zuständigen Schlachthof-Tierärzt:innen müssen von den Schlachttagen gewusst haben.
"Die beiden Personen, die jeweils nur für einen Bruchteil der vorgeschriebenen Zeit anwesend waren, müssen von der bewilligten Zahl an zu schlachtenden Tieren gewusst haben. Sie müssen die hunderten Tiere im Wartestall wahrgenommen haben. Was haben sie sich denn dabei gedacht?", ärgert sich VGT-Kampagnenleiter David Richter.
Seitens der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg wird dem Falter gegenüber behauptet, dass der zuständige Tierarzt dauerhaft anwesend war. Dazu Richter: "Wenn das so war, dann hat er mitangesehen und zugelassen, dass vor seiner Nase systematisch Tierquälerei begangen wird. Auch das verlangt eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch. Die Videos zeigen deutlich, wie viele Tiere ohne Betäubung sterben müssen." Der VGT geht davon aus, dass die Kontrollorgane den Schlachtbetrieb nach nur kurzer Zeit verließen.
Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 26. September 2021, hier in voller Länge sehen.
Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 3. Oktober 2021, 18:30 Uhr.