Tierunwürdige Zustände
Schweinequäler vor dem Landesgericht Klagenfurt
03.10.2022Im April 2022 wurde eine Schweinemast in Klagenfurt Land vom VGT aufgedeckt. Tierschützer:innen versammelten sich vor Ort und protestierten, bis es zu einer Kontrolle durch die Amtstierärztin kam.
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Zum Zeitpunkt der Aufdeckung hatte der Betrieb das AMA-Gütesiegel. Letzte Woche stand der Betreiber der aufgedeckten Schweinemast wegen Tierquälerei vor Gericht.
Vorgeworfen wird dem Kärntner unter anderem, „Schweinen unnötig Qualen zugefügt zu haben, indem er die Tiere unter tierschutzwidrigen Hygienebedingungen gehalten haben soll - ca. 40 Schweine, die dadurch massive Verletzungen und Blutungen an den Schwänzen durch Schwanzbeißen, Lähmungen, Lungenentzündungen sowie gerötete Augenbindehäute erlitten haben sollen“. Beim Tatbestand der Tierquälerei (§222 im Strafgesetzbuch) drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, wenngleich die Höchststrafe bzw. überhaupt unbedingte Freiheitsstrafe nur selten ausgesprochen wird.
Kein Zugang zur Gerichtsverhandlung für Tierschützer:innen
Da die Tiere selbst vor Gericht keine Repräsentation haben und im österreichischen Recht kaum mehr als Gegenstände sind, hielten Tierschützer:innen vor dem Gerichtsgebäude eine Versammlung im Namen der Schweine ab. Es wurden Fotos vom Betrieb gezeigt (Stand: April 2022) und den leidenden, kranken und verletzten Tieren ein Gesicht gegeben. Einige Tierschützer:innen wollten der öffentlichen Verhandlung beiwohnen, jedoch wurden alle des Saals verwiesen! Als Begründung wurde mangelnder Platz angegeben – das obwohl öffentliche Verhandlungen der Öffentlichkeit zugänglich sein sollten.
Angeblich "unauffälliger" Betrieb
Während der Richter und die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe schilderten, spielte der angeklagte Bauer die Schwere des Tierleids herunter. Er sei auch nicht überfordert gewesen, lediglich „schlampig“. Dass laut Gutachten ein Schwein 79 Tage lang unbehandelt blieb, bestritt er. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, keine Einsicht zu zeigen. Der zuständige Tierarzt des Tiergesundheitsdiensts wurde als Zeuge befragt und gab an, den Angeklagten seit 20 Jahren zu kennen. Alle 6 Monate wurden Kontrollen durchgeführt – dabei sei der Maststall „unauffällig“ gewesen und es hätte auch nie negative Rückmeldungen vom Schlachthof gegeben. Die Amtstierärztin, die den Betrieb nach der VGT-Anzeige kontrolliert hatte, gab an, dass unter anderem die Luftumwälzungsanlage defekt und die Aufzeichnungen im Betrieb fehlerhaft gewesen seien. Aktuell sei es sauber, weil keine Tiere im Betrieb gehalten werden – das sei aber „vor Kurzem“ noch nicht so gewesen.
Rückmeldungen des Schlachthofs
Besonders seltsam war die Aussage, dass es nie negative Rückmeldungen des Schlachthofs, der die Schweine nach der Mast abnahm und tötete, gegeben hätte. Dem VGT liegen aber Untersuchungsdokumente des Schlachthofs vor, die das Gegenteil beweisen. Jedes Schwein muss bei der Schlachtung eine Lebend- sowie eine Schlachtkörperuntersuchung nach der Tötung unterlaufen. Dabei kontrollieren die amtlichen Tierärzt:innen im Schlachtbetrieb den Gesundheitszustand der Tiere und die sogenannte „Genusstauglichkeit“. Bestimmte Krankheiten werden dabei in Untersuchungsscheinen von Klassifizierer:innen und Tierärzt:innen festgehalten und den Mastbetrieben übermittelt.
Zwei Untersuchungsdokumente vom September 2018 zeigen Hepatitis/Leberentzündung bei 95% bzw. 90% der angelieferten Tiere. Bei der ersten dieser beiden Lieferungen hatten zudem 63% eine Lungenentzündung. Ein weiterer Untersuchungsschein vom Jänner 2019 zeigt Milk spots (Infektion mit Würmern an der Leber) bei 22%, Hepatitis bei 44% und Lungenentzündungen bei 67% der gelieferten Tiere.
Mangelhafter Gesundheitszustand schon des Längeren bekannt
Die Rückmeldungen über den mangelhaften Gesundheitszustand der Tiere waren also schon lange vor der Aufdeckung im April 2022 vorhanden. Vor allem für den Betriebstierarzt, der laut eigenen Aussagen mindestens zweimal im Jahr Kontrollen im Stall durchführen muss, sollten diese Ergebnisse deutlich genug gewesen sein. Dennoch musste sich die Vernachlässigung der Tiere offensichtlich bis zur Aufdeckung und Anzeige 2022 zuspitzen.
Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 02. Oktober 2022, hier in voller Länge sehen.
Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 09. Oktober 2022, 18:30 Uhr.