Tierschutz-Allianz gegen Hunde-Schutzdienst in Privathaushalten
27.11.2023Tierschutzorganisationen sprechen sich gemeinsam für ein generelles Verbot eines Beiß- und Angriffstrainings bei Hunden von Privatpersonen aus.
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Der tödliche Hundeangriff in Oberösterreich hat erneut Diskussionen über ein generelles Verbot eines Beiß- und Angriffstrainings bei Hunden von Privathalter:innen ausgelöst. Nachdem sich der zuständige Bundesminister Rauch Anfang November für ein solches Verbot ausgesprochen hatte, positionierte sich heute im Rahmen einer Pressekonferenz der Österreichische Kynologenverband dagegen.
Eine breite Allianz (darunter Tierschutz Austria, 4 Pfoten, Tierschutzverband NÖ, Arche Noah, Verein gegen Tierfabriken, Gut Aiderbichl, Tierquartier Wien, Tierschutzombudsstelle Wien, Pro Tier, Pfotenhilfe Lochen und Verein Freunde der Krone Tierecke) hat sich daher zusammengeschlossen und ein gemeinsames Statement formuliert, das eine einheitliche und bessere Regelung zum Wohle der Tiere und der Menschen vorsieht.
Debatte um Gebrauchshundesport: Tierschützer:innen fordern Verbot der 'Schutzarbeit'
Der sogenannte Gebrauchshundesport besteht aus drei Disziplinen, wovon die ersten zwei die Fährtensuche und die Unterordnung betreffen und weitgehend unbedenklich sind. Die dritte Disziplin – die sogenannte „Schutzarbeit" – ist jedoch strikt abzulehnen, denn hier soll der Hund auf Kommando angreifen und zubeißen. Nur dieser eine Teil soll entgegen den Behauptungen des ÖKV aus Tierschutzsicht verboten werden, sind sich die Tierschützer:innen einig. „Wir sprechen uns stattdessen für eine zeitgemäße, auf modernsten Erkenntnissen basierende, gewaltfreie Ausbildung der Hunde aus. Vor allem die Alltagskompatibilität der Hunde in einer zunehmend herausfordernden Umgebung soll im Vordergrund stehen. Dazu braucht es Trainer:innen, die sich durch eine umfassende Ausbildung und laufende Weiterbildungen qualifizieren (derzeit ist das Berufsbild Hundetrainer:in nicht geschützt).“, fordern die Tierschutzorganisationen. Auch ein bundesweiter Sachkundenachweis würde begrüßt werden.
Klar abgelehnt wird das sogenannte Schutztraining, bei dem ein Hund trainiert wird, auf Kommando in einen sogenannten Schutzarm zu beißen, den ein Mensch trägt. „Die Schutzarbeit muss ausschließlich Behörden vorbehalten sein, denn es besteht ausreichend Grund zur Annahme, dass die Aggressivität und damit die Gefährlichkeit von Hunden durch die sogenannte Schutzhundeausbildung jedenfalls vorübergehend erhöht wird. Ein Hund kann einen Trigger außerhalb des Übungsplatzes verwechseln, wodurch es dann zu Beißunfällen kommt.“, stellen die Tierschützer:innen klar.
Die Ausbildung zum klassischen „Schutzhund“, welcher im weitesten Sinne dann auch mit einer Waffe vergleichbar ist, müsse Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes vorbehalten bleiben, die sich durch ihre Berufsausbildung dieser zusätzlichen Verantwortung bewusst sind.
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